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Bauer Transport- und Lagerbehälter TYP SAP 600-1 für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus

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Füllmaterial:

  • TPBVG1SA600
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Der Transport- und Lagerbehälter SAP 600-1 eignet sich hervorragend als Sammelbehälter für... mehr
"Bauer Transport- und Lagerbehälter TYP SAP 600-1 für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus"
max. Bruttomasse: 1124 kg
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial, Füllmaterial in Kissen
Leergewicht: 164 kg
Material: Stahlblech (feuerverzinkt)
Volumen: 600 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I, Verpackungsgruppe II
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 903, P 908, P 909, P 910
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: 4A/X/S/D/BAM 6917-BAUER, 11A/X/D/BAM 6007-BAUER/4960
Anwendungsgebiete: defekte Akkus, Transport von EOL Lithium-Ionen-Akkus, Außenlagerung, Entsorgung, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, Prototypen, Transport, Lagerung
Außenmaße: 1200 x 1000 x 1055 mm
Füllmaterial: ohne Füllmaterial, Vermiculite, PyroBubbles®
Innenmaße: 1038 x 838 x 745 mm
 

Der Transport- und Lagerbehälter SAP 600-1 eignet sich hervorragend als Sammelbehälter für Lithium-Ionen-Akkus für nahezu alle Zustände.

Größe und Aufnahmekapazität des Transport- und Lagerbehälters  

Der Behälter verfügt über die Außenmaße von ca. 1200 x 1000 x 1055 mm (LxBxH). Die Box hat ein Volumen von ca. 600 l Inhalt. Das Eigengewicht des Transportbehälters beträgt ca. 164 kg. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 1124 kg. Der Behälter verfügt über eine Doppelcodierung als 11A und 4A Verpackung. Der stabile Grundrahmen ist für Flurfördergeräte 2-seitig einfahrbar. Der Behälter ist 3-fach stapelbar. Die Box ist eine stabile Konstruktion aus 2 mm, Stahlblech. Der Deckel weist eine Stärke von 2,5 mm auf.

Anwendung und Aufbau des SAP 600-1 Transport- und Lagerungsbehälter

Vor jeder Verwendung muss die Unversehrtheit des Behälters und aller Bestandteile geprüft werden. Mit der Aufstellung, Einlagerung, Umsetzung und dem Transport darf nur geschultes und eingewiesenes Personal beauftragt werden. Der Transport- und Lagerbehälter muss Schicht für Schicht mit Füllstoff und Batterien befüllt werden, bis die maximale Bruttomasse erreicht ist. Wir bieten Ihnen zwei Varianten als Füllmittel an: Entweder Vermiculite Füllkissen oder PyroBubbles Füllkissen. Wenn Sie eigenen Füllstoff verwenden möchten, den Sie bereits im Unternehmen vorrätig halten, so kann der Behälter auch ohne Füllstoff bestellt werden. Der Behälter kann auch durch 4 Kranösen am Oberrahmen bewegt werden. Die Deckelstütze kann in einem Winkel von 70° arretiert werden. Die vollständige Deckelarretierung beträgt 270°. Von den 4 Deckelstützen ist einer abschließbar.

Lagerhinweise 

Die Lagerung von Gefahrgut in defekten und undichten Transportbehältern ist verboten. Der Stellplatz muss auf einer ebenen Fläche, gut belüftet und unter einer Überdachung aufgestellt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Transportbehälter vor Witterung, direkter Sonneneinstrahlung und Strahlungswärme geschützt ist.

Transporthinweise

Alle gesetzlichen Regelungen, sowie etwaige Kennzeichnungen und Beschriftungen sind beim Transport zu beachten. Alle Umsetzvorgänge und Transporte des Behälters müssen mit geeigneten und betriebssichereren Mitteln erfolgen. Vor dem Transport ist darauf zu achten, dass die Haube fest mit dem Grundrahmen verschlossen ist. Beachten Sie die im ADR vorgegebenen Hinweise zur Beschriftung und Bezettelung.

Reparatur und Entsorgung

Beschädigte Transportbehälter dürfen nicht weiterverwendet werden. Eine Reparatur darf ausschließlich durch vom Hersteller autorisierte Fachkräfte, oder ihn selbst, durchgeführt werden. Kontaminierte Bauteile müssen entsprechend ihrer Kontamination der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Zertifizierung und Richtlinien

Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.

Zertifiziert für Verpackungsgruppe I, II und III

Der Behälter SAP 600 erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe I, II und III, das bedeutet, dass Stoffe mit hohen, mittleren und geringen Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, müssen Falltests aus 1,8 m bestanden sein. Alle Verpackungen mit dem Code „X“ dürfen für die Verpackungsgruppen I (II und III) verwendet werden. Die X-Codierung liegt auch im Rahmen einer Doppelcodierung vor.

Für Transporte im Sinne der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung P 908 geeignet

Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß der Sondervorschrift 376 (SV 376) entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Diese Zellen müssen dann gemäß Verpackungsanweisung P 908 verpackt werden. Laut dieser Richtlinie muss beispielsweise sichergestellt sein, dass freiwerdende Elektrolyte aufgesaugt werden und ein nicht elektrisch leitender Wärmedämmstoff muss dafür sorgen, dass die Umgebung vor gefährlicher Wärmeentwicklung geschützt wird.

Für Lagerung, Beförderung und Recycling gemäß der SV 377 der ADR und der Verpackungsanweisung P 909

Die Sondervorschrift SV 377 regelt den Transport von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung befördert werden. Ähnlich wie in Verpackungsanweisung P 908 müssen in P 909 Richtlinien zur Verpackungsgruppe II eingehalten werden. Zusätzlich gelten noch Einschränkungen der Nennenergie und des Gewichts der Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.

Prototypentransporte nach SV 310 der ADR und der Verpackungsanweisung P 910

Die Sondervorschrift SV 310 regelt die Beförderung von Prototypen von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien. Verpackungsanweisung P 910 stellt dann unter anderem Anforderungen an die Verpackung und die Gefahrgutmasse.

Ideal auch für den Transport neuwertiger Lithium-Ionen-Batterien nach P 903 und als Lager- und Quarantänebox

Dadurch, dass kein Füllstoff benötigt wird, eignet sich der Behälter ideal auch als Quarantänebehälter für defekte Batterien, um einen möglichen Brand von vornherein zu isolieren. Der Transportbehälter eignet sich auch für den regulären Versand von Neuware bzw. unbeschädigten Lithium-Ionen-Akkus nach Verpackungsvorschrift P 903.

Bitte beachten Sie: Die Behälter des Typs "SAP" dürfen nicht für "kritisch" defekte Lithium-Ionen-Akkus im Sinne der SV 376 und P911 verwendet werden.

Zukunftsorientiert

Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab.

Der Hersteller

Die Bauer GmbH ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Stapler-Anbaugeräten, Umweltschutz-Ausrüstungen sowie Wertstoff- und Abfallcontainern spezialisiert hat. Mit mehr als 280 Mitarbeitern zählt Bauer zu den führenden Herstellern in Europa. Das Unternehmen verfolgt eine Unternehmensphilosophie, die auf individuelle Kundenbedürfnisse abgestimmt ist und sich durch Innovation und Umweltfreundlichkeit auszeichnet.

Bauer garantiert höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards durch den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter und modernster Fertigungstechnologien. Das Unternehmen ist seit 1993 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert, was die gleichbleibend hohe Qualität der Produkte "made by Bauer" sichert. Die Produktion erfolgt ausschließlich in den Werken Südlohn und Halberstadt.

Für Sie im Einsatz

Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

max. Bruttomasse: 1124 kg
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial, Füllmaterial in Kissen
Leergewicht: 164 kg
Material: Stahlblech (feuerverzinkt)
Volumen: 600 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I, Verpackungsgruppe II
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 903, P 908, P 909, P 910
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: 4A/X/S/D/BAM 6917-BAUER, 11A/X/D/BAM 6007-BAUER/4960
Anwendungsgebiete: defekte Akkus, Transport von EOL Lithium-Ionen-Akkus, Außenlagerung, Entsorgung, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, Prototypen, Transport, Lagerung
Außenmaße: 1200 x 1000 x 1055 mm
Füllmaterial: ohne Füllmaterial, Vermiculite, PyroBubbles®
Innenmaße: 1038 x 838 x 745 mm
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