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- Artikel-Nr.: TPBLIPF830
Unser Mitarbeiter Ingo Jüstel hilft Ihnen gerne weiter:
07151 - 2564811 oder
info@lion-care.com
Leergewicht: | 545 kg |
max. Bruttomasse: | 1195 kg |
Handling des Füllmaterials: | ohne Füllmaterial |
Material: | Stahlblech (feuerverzinkt) |
Volumen: | 770 l |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe I |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 906 |
ADR Sondervorschrift: | SV 376 |
UN Verpackungscode: | UN 50A/X/****/GB/BAUER-7465/2242/1195 |
Anwendungsgebiete: | Automotive, Außenlagerung, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, kritisch defekte Akkus, Sicherer Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien, Transport, Lagerung |
Außenmaße: | 2180 x 1480 x 845 mm |
Füllmaterial: | Brandschutzpaneele |
Innenmaße: | 1840 x 1160 x 355 mm |
Der Transportbehälter wurde für den sicheren Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Im Gegensatz zu vergleichbaren Metallboxen der Verpackungsgruppe I wird hier kein Füllmaterial benötigt. Dies macht diesen Behälter zur idealen Lösung für die innerbetriebliche Lagerung und den Transport bei allen Batteriezuständen. Der Behälter wurde getestet und erfüllt die Anforderungen des ADR/Verpackungsanweisung LP 906 für max. 42,2 kWh BEV Batterien. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Transportbehälters
Der Transportbehälter verfügt über die Außenmaße von ca. 2180 x 1480 x 845 mm (LxBxH). Im Inneren der Box betragen die Maße 1840 x 1160 x 355 mm (LxBxH). Das Eigengewicht des Transportbehälters beträgt ca. 545 kg. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 1195 kg. Zudem besteht eine Zulassung als Großverpackung aus Stahl. Der stabile Grundrahmen ist für Flurfördergeräte 4-seitig einfahrbar, die Unterfahrhöhe beträgt 100 mm. Der Behälter ist stapelbar bis zu einer maximalen Auflast von 1950 kg. Die Verpackung wurde getestet und erfüllt die Anforderungen des ADR/Verpackungsanweisung LP 906 für max. 42,2 kWh BEV Batterien. Enthalten ist eine Auffangwanne inkl. Brandschutzplatte zur Aufnahme von Elektrolyt. Die Haube besteht aus Stahlblech mit Brandschutzpaneelen, sie verfügt über 2 Einfahrtaschen und 4 Kranösen zum Anheben der Haube. Zudem ist der Transportbehälter mit Positionierungshilfe und Anfahrschutz ausgestattet.
Brandschutzpaneele und Brandschutzplatte
Die Brandschutzpaneele weisen eine Stärke von 100 mm vor und haben eine Feuerwiderstandsklasse EI 90 gem. EN 13501-2.
Die Brandschutzplatte besteht aus einem nichtbrennbarem Plattenbaustoff in 42 mm Stärke.
Anwendung des LIP-F 830 Transport- und Lagerungsbehälter
Vor jeder Verwendung muss die Unversehrtheit des Behälters und aller Bestandteile geprüft werden. Mit der Aufstellung, Einlagerung, Umsetzung und dem Transport darf nur geschultes und eingewiesenes Personal beauftragt werden. Abhängig von der Batterie (Bauform, Energiegehalt, Zustand, etc.) müssen gegebenenfalls die Abstände der Batterie zu den Behälterwänden angepasst werden. Zur Anhebung der Haube von der Grundplatte muss ein Stapler eingesetzt werden. Einfahrtaschen für die Anhebung sind auf dem Deckel des Behälters angebracht. Die Fixierung der Lithium-Ionen-Batterien auf der Grundplatte erfolgt über die beigelegten Spanngurte.
Lagerhinweise
Die Lagerung von Gefahrgut in defekten und undichten Transportbehältern ist verboten. Der Stellplatz muss auf einer ebenen Fläche, gut belüftet und unter einer Überdachung aufgestellt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Transportbehälter vor Witterung, direkter Sonneneinstrahlung und Strahlungswärme geschützt ist.
Transporthinweise
Alle gesetzlichen Regelungen, sowie etwaige Kennzeichnungen und Beschriftungen sind beim Transport zu beachten. Alle Umsetzungsvorgänge und Transporte des Behälters müssen mit geeigneten und betriebssicheren Mitteln erfolgen. Vor dem Transport ist darauf zu achten, dass die Haube fest mit dem Grundrahmen verschlossen ist.
Reparatur und Entsorgung
Beschädigte Transportbehälter dürfen nicht weiterverwendet werden. Eine Reparatur darf ausschließlich durch vom Hersteller autorisierte Fachkräfte, oder ihn selbst, durchgeführt werden. Kontaminierte Bauteile müssen entsprechend ihrer Kontamination der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Individuelle Farbgestaltung möglich
In dieser Version ist der Behälter in der Farbe RAL 5012 lichtblau ausgeführt. Weitere Farben sind auf Anfrage möglich. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Zertifizierung und Richtlinien
Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Die Transportbox ist speziell für die strengsten Sicherheitsvorschriften konzipiert worden.
Zertifiziert für Verpackungsgruppe I
Der Behälter LIP-F 830 erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe I, das bedeutet, dass Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, müssen viele Prüfanforderungen erfüllt sein. Dazu gehören zum Beispiel diverse Falltests aus 1,8 m Höhe. Alle Verpackungen mit dem Code „X“ dürfen für die Verpackungsgruppen I (II und III) verwendet werden.
Erfüllt die Richtlinien der ADR / Verpackungsanweisung LP 906
Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß dieser Sondervorschrift entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber auch vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Wenn dazu festgestellt wird, dass die Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen könnten, müssen diese defekten Zellen dann gemäß der Verpackungsanweisung P 911 bzw. LP 906 befördert werden. Diese Verpackungsrichtlinien schreiben dann wiederum die Verpackungsgruppe I vor.
Während einer möglichen Havarie der Lithium-Ionen-Batterie darf die Oberfläche des Versandstücks darf niemals größer als 100°C werden. Lediglich kurzfristige Temperaturspitzen bis 200°C sind zulässig. Außerhalb des Versandstückes dürfen sich keine Flammen bilden und aus dem Versandstück dürfen keine Splitter austreten. Ferner muss jederzeit die Struktur des Versandstücks aufrechterhalten sein und ein Gasmanagementsystem muss für eine Druckentlastung im inneren sorgen.
Wenn Sie den Behälter für den Transportfall "kritisch defekt" nach LP 906 benutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an, um die entsprechende Verfahrensfestlegung für diesen Transportfall zu erhalten: info@lion-care.com bzw. +49 7151 256 4811 .
Ideal auch für den Transport neuwertiger Lithium-Ionen-Batterien nach LP 903 und als Lager- und Quarantänebox
Dadurch, dass kein Füllstoff benötigt wird, eignet sich der Behälter ideal auch als Quarantänebehälter für defekte Batterien, um einen möglichen Brand von vornherein zu isolieren. Dank der Gefahrgutzulassung kann die kritisch defekte Batterie direkt abtransportiert werden. Neben kritisch defekten Batterien, eignet sich der Transportbehälter auch für den regulären Versand von Neuware nach Verpackungsvorschrift LP 903.
Zukunftsorientiert
Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab.
Für Sie im Einsatz
Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Leergewicht: | 545 kg |
max. Bruttomasse: | 1195 kg |
Handling des Füllmaterials: | ohne Füllmaterial |
Material: | Stahlblech (feuerverzinkt) |
Volumen: | 770 l |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe I |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 906 |
ADR Sondervorschrift: | SV 376 |
UN Verpackungscode: | UN 50A/X/****/GB/BAUER-7465/2242/1195 |
Anwendungsgebiete: | Automotive, Außenlagerung, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, kritisch defekte Akkus, Sicherer Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien, Transport, Lagerung |
Außenmaße: | 2180 x 1480 x 845 mm |
Füllmaterial: | Brandschutzpaneele |
Innenmaße: | 1840 x 1160 x 355 mm |