Neues ElektroG 2026: Warum Lithium-Batterien zum zentralen Sicherheitsfaktor werden
Lithium-Ionen-Batterien sind heute aus Elektro- und Elektronikgeräten nicht mehr wegzudenken und ihr Einsatz nimmt stetig zu. Parallel dazu steigt jedoch auch das Risiko von Bränden, insbesondere bei der Sammlung, Zwischenlagerung und dem Transport von Elektroaltgeräten.
Genau an diesem Punkt setzt das Zweite Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das Ende November 2025 verkündet wurde, an. Der Gesetzgeber reagiert damit auf zwei zentrale Problemfelder: die bislang nicht erreichte Sammelquote für Elektroaltgeräte und die wachsende Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle durch lithiumhaltige Batterien.
Was regelt das ElektroG?
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie in nationales Recht um und definiert die Vorgaben für das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten.
Das Gesetz gilt seit 2005 und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, zuletzt im Rahmen der Novellen ElektroG2 (2015) und ElektroG3 (2022). Seine Anwendung beschränkt sich auf Deutschland; innerhalb der Europäischen Union bestehen zwar gemeinsame Mindestanforderungen, die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch jeweils über nationale Regelungen der Mitgliedstaaten.
Zentrales Ziel des ElektroG ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Durch eine getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten sollen wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen, Fehlentsorgungen im Hausmüll vermieden und Umwelt- sowie Gesundheitsrisiken nachhaltig reduziert werden.
Ziel der Gesetzesnovelle: Mehr Sammlung, weniger Risiken
Die Neuregelung verfolgt einen klaren Ansatz:
Elektroaltgeräte sollen künftig konsequenter getrennt erfasst werden, ohne dabei neue Sicherheitsrisiken zu schaffen.
Insbesondere Lithium-Batterien stehen im Fokus, da sie:
- auch im entladenen Zustand brandgefährlich sein können
- häufig fest in Geräten verbaut sind
- bei Beschädigung oder Fehlwurf erhebliche Brand- und Explosionsrisiken darstellen
Das Gesetz macht deutlich, dass Lithium-Batterien künftig nicht mehr nur als Entsorgungsproblem, sondern ausdrücklich als Sicherheitsrisiko entlang der gesamten Entsorgungskette betrachtet werden.
Gestaffeltes Inkrafttreten und betroffene Regelwerke
Die Änderungen treten nicht gleichzeitig in Kraft, sondern stufenweise:
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): ab 1. Januar 2026
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): ab 1. Januar 2027
Damit erhalten betroffene Akteure zwar eine Übergangszeit, zugleich wird aber klar signalisiert, dass Prozesse, Verantwortlichkeiten und technische Schutzmaßnahmen rechtzeitig angepasst werden müssen.
Was ändert sich konkret durch das neue ElektroG?
Im Mittelpunkt der Novelle stehen strengere Vorgaben für:
- Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten
- Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen
- Informationspflichten gegenüber Endnutzern
- den sicheren Umgang mit batteriebetriebenen Altgeräten
Besonders relevant: Lithium-Batterien sind künftig explizit als Risikofaktor zu behandeln, unabhängig davon, ob sie entnehmbar oder fest verbaut sind.
Mehr Verantwortung an Sammel- und Rücknahmestellen
Ein zentraler Bestandteil der Änderungen betrifft Sammel- und Rücknahmestellen. Diese werden künftig stärker reguliert und sicherheitstechnisch aufgewertet.
Konkret bedeutet das:
- Keine nachträgliche Zerlegung oder Umsortierung von Altgeräten an Sammelstellen
- Kontrollierte Einsortierung batteriebetriebener Altgeräte unter fachlicher Aufsicht
- Verpflichtende, einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen
- Sichtbare Information der Endnutzer über Risiken lithiumhaltiger Batterien
Damit wird deutlich: Sammelstellen sind keine reinen Übergabepunkte mehr, sondern sicherheitsrelevante Bereiche mit klar definierten Pflichten.
Wer ist von den Änderungen besonders betroffen?
Die neuen Regelungen haben Auswirkungen auf zahlreiche Akteure:
- Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe
- Händler und Vertreiber mit Rücknahmepflichten
- Entsorgungs- und Recyclingunternehmen
- Betreiber von Lager- und Umschlagflächen
- Unternehmen mit eigenen Rücknahme- oder Sammelsystemen
Unsachgemäße Lagerung oder Handhabung lithiumhaltiger Altgeräte kann künftig nicht nur sicherheits-, sondern auch ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.
Praxisrelevanz: Warum sichere Lagerlösungen unverzichtbar werden
In der Praxis entstehen Brände in Sammelbehältern oder Lagerräumen häufig durch:
- beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Akkus
- tiefentladene Batterien mit instabiler Zellchemie
- Kurzschlüsse bei unsachgemäßer Lagerung
- mechanische Belastung während Sammlung oder Transport
Das neue ElektroG macht deutlich: Bestehende Abläufe müssen überprüft und an ein höheres Sicherheitsniveau angepasst werden. Technische Schutzmaßnahmen werden damit zu einem festen Bestandteil gesetzeskonformer Organisation.
Technische Schutzmaßnahmen als Teil der Compliance
Vor diesem Hintergrund gewinnen spezialisierte Sicherheitslösungen zunehmend an Bedeutung, insbesondere:
Sicherheitsschränke
Zur brandsicheren Lagerung von Lithium-Batterien und batteriebetriebenen Altgeräten. Insbesondere in Sammelstellen, Lagern und Werkstätten.
Sicherheitsschränke
Akku-Ladeschränke
Für kontrollierte Ladeprozesse mit integrierten Schutzfunktionen, um thermische Risiken beim Laden beschädigter oder gebrauchter Akkus zu minimieren. Solche Lösungen tragen dazu bei, Brandrisiken zu reduzieren, Mitarbeitende zu schützen und gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Akku-Ladeschränke
Fazit: Gesetzliche Pflicht trifft praktische Verantwortung
Mit der ElektroG-Novelle ab 2026 verfolgt der Gesetzgeber einen klaren Kurs:
Mehr Elektroaltgeräte sollen erfasst werden, bei gleichzeitig deutlich höherem Sicherheitsniveau.
Für Unternehmen, Kommunen und Entsorger bedeutet das, sich frühzeitig auf neue Anforderungen einzustellen. Investitionen in strukturierte Prozesse, Schulungen und geeignete Sicherheitslösungen sind nicht nur präventiv sinnvoll, sondern zunehmend notwendig für Rechtssicherheit und Betriebsschutz.
Wer jetzt handelt, reduziert Risiken, erfüllt kommende Pflichten und leistet gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Schutz von Menschen, Infrastruktur und Umwelt.