Lithium-Batterietransport: Regeln, Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Fokus
Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob in Kameras, Laptops, Smartphones, E-Bikes oder Elektroautos, sie spielen eine zentrale Rolle. Doch wenn sie unsachgemäß behandelt werden, können Lithium-Batterien gefährlich sein, insbesondere beim Transport. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Lithium-Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, welche Vorschriften für ihren Transport gelten und worauf bei der Kennzeichnung zu achten ist.
Hintergund
Seit 2009 werden Lithium-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft, da sie bei falscher Handhabung oder plötzlichen Defekten Brände verursachen können. Diese Brände erreichen extrem hohe Temperaturen, die erhebliche Schäden nach sich ziehen können. Der sichere Transport solcher Batterien liegt daher im Interesse aller Beteiligten der Transportkette.
Entscheidend für die Einstufung sind mehrere Faktoren, insbesondere der Energiegehalt der Batterien. Batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wattstunden (Wh) unterliegen aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachten Transportanforderungen. Diese Regelung betrifft beispielsweise Knopfzellen-Batterien in Geräten wie Taschenrechnern oder Uhren.
Lithium-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh müssen hingegen stets als Gefahrgut der Klasse 9 behandelt werden. Für sie gelten die vollständigen Gefahrgutvorschriften, um die Risiken während des Transports zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.
Definitionen und Abkürzungen
- ADR: Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße
- RID: Regelwerk für den internationalen Transport gefährlicher Güter im Schienenverkehr
- PI: Verpackungsanweisung (Packing Instruction)
- SV: Sondervorschrift
- VA: Verpackungsanweisung
- n/a: nicht anwendbar
Transportvorschriften und Anforderungen
Die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Diese Vorschriften erfordern eine sorgfältige Handhabung und Einhaltung während der Sammlung und des Transports von Gefahrgut. Zusätzlich zu den ADR-Vorschriften müssen nationale Vorschriften wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beachtet werden.
Die Sicherheit aller Beteiligten in der Transportkette hat oberste Priorität. Daher gelten umfangreiche Vorschriften für den gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien. Besonders beim Versand beschädigter Lithium-Batterien müssen zusätzliche Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Im ADR und RID sind spezielle UN-Nummern für verschiedene Arten von Lithium-Batterien, einschließlich Lithium-Metall und Lithium-Ionen, sowie für batteriebetriebene Fahrzeuge festgelegt.
Flussschema zur Ermittlung der richtigen Verpackungsanweisung
Was bedeutet „kritisch defekter Akku“?
Kritisch defekt ist ein Lithium-Ionen-Akkus dann, wenn dieser unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigt. Für einen solchen Transport muss deshalb nach Sondervorschrift SV376 eine Verfahrensfestlegung der BAM eingeholt werden. Auch bei der Verpackung muss dann auf besonders strengen Vorschriften geachtet werden. Bei der Beurteilung muss eine Einschätzung auf der Grundlage von Sicherheitsmerkmalen oder -kriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers bzw. eines technischen Sachverständigen durchgeführt werden.
Info: Beim Thermal Runaway entsteht eine unaufhaltbare Kettenreaktion innerhalb der Lithium-Ionen-Akkus, bei der die Temperatur innerhalb von weniger Sekunden extrem ansteigt und die im Akku gespeicherte Energie freigesetzt wird
Neue Entwicklungen in 2023
Das internationale Regelwerk für den Gefahrguttransport auf der Straße (ADR) ändert sich alle zwei Jahre, und Lithium-Batterien sind oft davon betroffen. Für 2023 sind die bedeutendsten Änderungen im Zusammenhang mit Großverpackungen, die nun für mehrere beschädigte Lithium-Batterien genutzt werden können.
Mehr Informationen zu den ADR Änderungen 2023
Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus
Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, die mit dem Verpacken, Versenden und Transportieren von Lithium-Batterien zu tun haben, umfassend über die geltenden Vorschriften informiert sind. Schulungen und Seminare, wie das Batterie-Seminar, bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, das notwendige Wissen zu erlangen. Unsere Dozenten sind Experten im Gefahrguttransport auf dem Luftweg und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften für verschiedene Verkehrsträger. Sie werden Ihnen alle erforderlichen Informationen für einen sicheren Batterietransport vermitteln.
Zusammenfassung
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh werden international als Gefahrgut eingestuft. Die unsachgemäße Handhabung und Lagerung kann Risiken verursachen. Für Batterien mit weniger als 100 Wh gelten spezielle Sicherheitsanforderungen, um Kurzschlüsse und unerwünschte Aktivierungen zu verhindern. Insgesamt sind Lithium-Batterien leistungsstarke Energiequellen, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens unverzichtbar sind. Um jedoch potenzielle Risiken zu minimieren, müssen die richtigen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Eine korrekte Handhabung, Lagerung und der Transport von Lithium-Batterien sind von großer Bedeutung, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.