Empfehlungen zur Lagerung von Li-Ionen-Akkus vom GDV e.V.
- Empfehlungen für die Lagerung nach Leistungsklassen der Akkus
- Regeln für die sichere Akku-Lagerung nach GDV
- Passende Löschmittel bereithalten
Bisher existieren noch kein festes Regelwerk oder öffentlich-rechtliche Vorschriften / Gesetze zur Lagerung von Lithium-Batterien oder Li-Ionen-Akkus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft – kurz GDV e.V. - hat ein Merkblatt zusammengestellt, in dem Empfehlungen zur Schadenverhütung zusammengestellt, das aktuell oftmals als ein Referenzwerk herangezogen wird.
Wichtig zu beachten: Bei den Ausführungen des GDV zum Thema Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus handelt es sich nicht um Gesetze oder Vorschriften, sondern um Empfehlungen zur Schadenverhütung von einem Verband. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Akku-Schränke oder Lagerboxen, in denen Sie die Li-Ionen-Akkus sicher lagern und transportieren können.
Empfehlungen für die Lagerung nach Leistungsklassen der Akkus
Die jeweils vom GDV empfohlenen Maßnahmen für eine sichere Lagerung orientieren sich an der Leistung der zu lagernden Li-Ionen-Akkus. Hierbei wird eine Unterscheidung in Akkus mit geringer, mittlerer und hoher Leistung vorgenommen. Nachstehend die Spezifikationen der drei Leistungsklassen, die von der Kapazität und vom Gewicht der Akkus abhängt:
- Li-Ionen-Batterien geringer Leistung haben eine Kapazität von weniger als 100 Wh
- Li-Ionen-Akkus mittlerer Leistung haben eine Kapazität von mehr als 100 Wh und ein Bruttogewicht von kleiner gleich 12 kg
- Li-Ionen-Akkus hoher Leistung haben eine Kapazität von mehr als 100 Wh und ein Bruttogewicht von mehr als 12 kg
Beispiele für Akkus geringer, mittlerer und hoher Leistung nach GDV
Nach der obigen Einteilung gehören bspw. E-Bike-Akkus zu den Akkus mit mittlerer Leistung, ein Smartphone oder Notebook-Akku zu den Batterien mit geringer Leistung, der Akku eines Elektroautos zur Klasse mit hoher Leistung. Lagert man bspw. mehrere Akkus mittlerer Leistung an einem Ort, muss man bei einem Bruttogewicht von mehr als 12 kg die Anforderungen der Batterien mit hoher Leitung erfüllen, sodass man immer die individuelle Gesamtmenge betrachten muss.
Regeln für die sichere Akku-Lagerung nach GDV
Die Sicherheitsregeln des GDV gelten für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien und Li-Ionen-Akkus in Produktionsbereichen und Lagerstätten, um die Gefahren, die von nicht sachgemäß gelagerten Batterien ausgehen können, zu minimieren. Aufbauend auf einigen Basis-Empfehlungen, die unabhängig von der Leistung einzuhalten sind, werden die Empfehlungen zu Schadensverhütung mit ansteigender Leistung der Akkus erläutert.
Grundregeln für die Lagerung von Li-Ionen-Akkus
Für die Lagerung aller Li-Ionen-Akkus gelten Basisregeln, die unabhängig von der gelagerten Menge / Leistung einzuhalten sind. Bspw. sollen die Vorgaben der Hersteller beachtet, äußere Kurzschlüsse durch entsprechende Polkappen und innere Kurzschlüsse durch mechanische Schäden verhindert werden. Auch hohe Temperaturen (bspw. durch eine direkte Sonneneinstrahlung) ist zu vermeiden. Ebenso sind beschädigte oder defekte Akkus aus dem Lagerbereich zu entfernen bzw. in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich zu lagern.
Lagerung von Li-Ionen-Akkus mit mittlerer Leistung (> 100 Wh Kapazität; < 12 kg Bruttogewicht)
Lagerbereiche für Akkus mittlerer Leistung sollten baulich feuerbeständig (bspw. durch Lagerung in einem entsprechenden Akku-Sicherheitsschrank) oder räumlich abgetrennt werden, wobei dann ein Abstand von 5m einzuhalten ist. Auch sollte eine Mischlagerung mit anderen Produkten, die eine brandbeschleunigende Wirkung haben können, vermieden werden. Zudem sollte im Lagerbereich eine geeignete Brandmeldeanlage installiert sein, die mit dafür geeigneten Akku-Löschmitteln funktioniert. Bei großen Mengen / Lagerflächen (Fläche > 60m² und / Höhe > 3m) gelten die nachstehenden Ausführungen von Akkus mit hoher Leistung.
Lagerung von Li-Ionen-Akkus mit hoher Leistung (>100 Wh Kapazität; > 12 kg Bruttogewicht)
Zu diesen Li-Ionen-Akkus äußert sich der GDV für die Schadenverhütung nur sehr eingeschränkt, sondern verweist auf die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Als mögliche Maßnahmen werden bspw. auch hier – ähnlich wie für Akkus mittlerer Leistung – eine Mengenbegrenzung und Separierung genannt, ebenso wie die Lagerung in feuerbeständig abgetrennten Bereichen oder die Einhaltung von Mindestabständen.
Weitere Informationen zur Lagerung spezieller Akku-Typen
Neben den hier aufgeführten, allgemeinen Ausführungen vom GDV haben wir noch weitere Informationen zur sicheren Lagerung spezieller Akku-Typen bereitgestellt. Diesen finden Sie hier:
Passende Löschmittel bereithalten
Die Vorgaben des GDV beziehen sich primär auf die Lagerung von Li-Ionen-Akkus, bspw. in passenden Akku-Schränken oder auch in entsprechenden Akku-Lagerboxen. Gleichzeitig spricht der GDV von einer geeigneten Brandmeldeanlage mit passendem Löschmittel. Neben dieser Anlage kann es für Unternehmen ebenfalls sinnvoll und empfehlenswert sein, für erste, brandeindämmende Maßnahmen manuelle Löschmittel griffbereit zu haben, falls es zu Problemen mit den gelagerten Akkus kommen sollte.
Feuerlöscher und Brandschutzdecken für Akkus
Neben Akku-Feuerlöschern sind hier insbesondere Löschdecken für Akkus zu nennen, mit denen man problematische Li-Ionen-Akkus abdecken und so den Zeitraum bis zum Eintreffen der Feuerwehr überbrücken kann. Auch für Privatleute, die bspw. häufig E-Bike-Akkus nutzen und lagern, sind neben den geeigneten Lagermöglichkeiten auch Hilfsmittel erhältlich, die beim Löschen eines E-Bike-Akkus unterstützen können, sodass der Schaden eingedämmt werden kann. Wichtig dabei zu beachten: Bei einem Akku-Brand, vorwiegend bei größeren Akkus, ist das Hinzuziehen der Feuerwehr notwendig. Privatleute können und sollten solche Brände nicht in Eigenverantwortung eindämmen oder löschen.