Richtlinien und Gesetze zum Transport von Lithium-Batterien
Einerseits nehmen die Nutzung und Verbreitung von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus aufgrund der beschriebenen Vorteile stetig zu – auf der anderen Seite geht von den Energieträgern gerade bei falscher Lagerung oder unsachgemäßem Transport oder bei einem Defekt in den Zellen eine ernsthafte Gefahr aus. Umso wichtiger sind die sichere und sachgemäße Lagerung und Transport von Lithium-Ionen-Akkus, um einem Defekt vorzubeugen und gleichzeitig die Gefahren und Schäden bei einem Defekt zu minimieren.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen keine rechtsverbindlichen Informationen darstellen und wir empfehlen, die aktuellsten Vorgaben, Gesetze und Richtlinien immer bei der entsprechenden Behörde / Verwaltungsstelle zu erfragen.
Vorschriften und Gesetze für den Transport und die von Lithium-Batterien
Die wichtigste Sammlung von Vorschriften und Gesetzen für die Lagerung und den Transport von Lithium-Batterien sind im sogenannten ADR verzeichnet. Das ADR (Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) stuft bestimmte Güter als Gefahrgüter ein und legt gleichzeitig die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen fest, die für einen sicheren Transport zu treffen sind. Die wichtigsten Begriffe sind in diesem Zusammenhang die Sondervorschriften aus den ADR, die Verpackungsanweisungen gemäß und die UN-Nummern für den Gefahrguttransport.
Sondervorschriften aus den ADR legen die Vorgaben für einen sicheren Transport von Lithium-Batterien fest
Der Bereich Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus sind noch ein vergleichsweise neuer Bereich innerhalb der ADR und unterliegen aktuell noch häufigen Änderungen. Die schnelle Entwicklung im Kontext der Elektromobilität und die damit steigende Verbreitung von Akkus und Batterien mit immer größeren Kapazitäten stellen den Gesetzgeber vor große Herausforderungen, die ADR und die dort enthaltenen Richtlinien ständig anzupassen. Entsprechend wurden in den ADR eine Reihe von Sondervorschriften erfasst, die den Transport auf Straße und Schiene von intakten und defekten Li-Ionen-Akkus regeln. Die wichtigsten Sondervorschriften sind aus diesem Bereich die SV 376, SV 377, SV 387, aber auch bspw. sind die SV 636, SV 188 und weitere relevant.
==> Zur detaillierten Erläuterung der Sondervorschriften aus den ADR den Akku-Transport
Verpackungsanweisungen aus den ADR für den Transport von Li-Ionen-Akkus
In den oben genannten Sondervorschriften werden die Vorgaben für eine korrekte und sichere Verpackung von Lithium-Batterien und Akkus gemacht. Innerhalb der Verpackungsanweisung der ADR wird genau spezifiziert, wie die unterschiedlichen Transportbehälter für Li-Ionen-Akkus beschaffen sein müssen, damit ein sicherer Transport gewährleistet werden kann. Abhängig von der zu transportierenden Menge und dem Zustand der Akkus bzw. den Akkutypen gelten unterschiedliche ADR-Sondervorschriften, in denen dann wiederum spezifische Verpackungsanweisungen maßgeblich sind. Die für den Akku-Transport relevanten Verpackungsanweisungen sind P 903, P 908, P 909, P 910, P 910, sowie die Anweisungen LP 903, LP 904, LP 905 und LP 906. Beim Kauf von Transportbehältern für Li-Ionen-Akkus besonders wichtig: Diese müssen gemäß den jeweils notwendigen Verpackungsanweisungen zertifiziert / zugelassen sein.
UN-Nummern für den Transport von Li-Ionen-Akkus
Neben den ADR und den darin enthaltenen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen ist die UN-Nummer ein essenzieller Bestandteil, der beim Transport von Lithium-Batterien und Li-Ionen-Akkus eine Rolle spielt. Die vierstellige Nummer gibt Auskunft über das Gefahrenpotenzial, das von dem jeweiligen Stoff ausgeht, so dass jeder Transport von Li-Ionen-Akkus entsprechend gekennzeichnet werden muss. Die wichtigen UN-Nummern im Kontext von Lithium-Akkus sind UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481, UN 3171 und 3166, sowie UN 3536. Vor dem Kauf von Akku-Transportbehältern ist es daher von besonderer Bedeutung, die entsprechende Zulassung der Behälter gemäß der UN-Nummern zu prüfen.