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  Lithium-Ionen-Akkus sicher transportieren & lagern

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Versandklassen von Lithium-Ionen-Akkus / Lithium-Batterien

Aufgrund der vielfältigen Gefahrenquellen, die sowohl von intakten, aber noch viel stärker von beschädigten Li-Ionen-Akkus ausgehen können, werden beim Transport / Versand dieser Produkte unterschiedliche Versandklassen unterschieden. In Kombination mit dem jeweiligen Transportmedium (Straßenverkehr oder per Schiene einerseits oder per Luftfracht andererseits) leiten sich aus den Versandklassen die Verpackungsanweisungen und Sondervorschriften ab, die beim Transport zu beachten sind und die bspw. durch die unterschiedlichen Akku-Transportbehälter eingehalten werden müssen.

Begrifflichkeiten – Zelle und Batterie, Li-Ionen oder Lithium-Metall

Bei der Einteilung der Versandklassen wird zwischen Zellen und Batterien, sowie Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Zellen unterschieden. Diese Begrifflichkeiten werden daher nachstehend kurz erläutert.

Batterie ist eine Zusammenschaltung von einzelnen Zellen

In der Batterietechnik unterscheidet man in der Regel zwischen den einzelnen Zellen, die jeweils eine separate Einheit darstellen und einem Verbund dieser Einzelzellen, der dann als Batterie bezeichnet wird. Der Begriff Batterie umfasst dabei auch Akkus, also wiederaufladbare Batterieeinheiten. Die einzelnen Zellen erfüllen dabei die eigentliche Funktion der Bereitstellung von Strom, indem im geladenen Zustand zwischen beiden Polen eine Spannungsdifferenz besteht.

Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien

Neben der Verbundsgröße (Einzelverbund ist die Zelle, Gesamtverbund ist die Batterie) wird zudem noch nach den chemisch enthaltenen Elementen unterschieden. Lithium-Metall-Batterien bezeichnen in der Regel nicht wieder aufladbar und beinhalten, wie der Name schon sagt, Lithium in metallischer Form. Um Unterschied dazu sind Lithium-Ionen-Batterien wieder aufladbar und werden daher auch als Li-Ionen-Akkus bezeichnet. In diesen Produktbereich fallen auch Lithium-Polymer-Akkus (häufig auch als LiPo-Akkus zu finden).

Unterscheidung auf Basis der zu transportierenden Akkus / Batterien

Für die Auswahl eines geeigneten Transportbehälters für den Versand von Lithiumakkus wird die Art bzw. der Zustand der Akkus herangezogen. Je nachdem wie der Zustand und die Menge ist, unterscheiden sich die Auflagen, die beim Akku-Transport beachtet werden müssen.

Regulärer Versand von intakten Li-Ionen-Akkus

Der reguläre Versand von intakten Lithium-Batterien wird in der Praxis der häufigste Fall sein. Bei der Unterscheidung von regulärem oder erleichterten Versand ist neben dem Zustand der Akkus (diese müssen intakt sein), die Leistung bzw. Nennenergie aller zu transportierenden Li-Ionen-Akkus entscheidend. Haben die Lithium-Ionen-Batterien ist eine Leistung von mehr als 100 Wh bzw. die Li-Ionen-Akkus eine Gesamtleistung von mehr als 20 Wh, so fallen sie in den Bereich des regulären Versands. Wenn Lithium-Metall-Batterien transportiert werden, ist der Lithiumgehalt maßgeblich: Bei Zellen liegt die Grenze bei 1g Lithiumgehalt, bei Batterien liegt dieser Wert bei 2g Lithium. Dann müssen ebenfalls die Auflagen des regulären Versands eingehalten werden.

Erleichterter Versand von intakten Li-Ionen-Akkus

Ist die Gesamtleistung der Lithium-Batterien kleiner als 100 Wh bzw. kleiner als 20 Wh (bei Zellen), können sie unter den Auflagen des erleichterten Versands transportiert werden. Gleiches gilt, wenn der Gesamtlithiumgehalt von Li-Metall-Batterien unter 2g, bei einzelnen Zellen unter 1g liegt.

Versand im Rahmen des Recyclings / der Entsorgung

Sollen Lithium-Ionen-Batterien, LiPo-Akkus oder Li-Metall-Batterien dem Recycling zugeführt werden, gelten hierfür spezielle Auflagen. Wichtig dabei zu beachten, dass die Versandstücke nicht defekt oder beschädigt sein dürfen, sondern intakt sind. Für beschädigten Li-Ionen-Akkus gelten stark erhöhte Auflagen für den Transport.

Versand von Akku-Prototypen

Befinden sich Akkus oder Batterien mit Lithium-Anteil noch in der Vorproduktion oder im Prototypen-Status, unterliegen sich nicht den Auflagen für den regulären Versand oder dem erleichterten Versand, sondern müssen aufgrund fehlenden UN-Zertifizierungen mit spezieller Vorsicht transportiert werden. Das gilt bspw. für Vorproduktionstypen, die für die Prüfung bestimmt sind, aber ebenso für Produktionsserien mit sehr kleinen Auflagen. Der Richtwert ist hier eine Jahresproduktion von weniger als 100 Li-Ionen-Akkus / -akkuzellen. Die hier transportierten Lithium-Ionen-Batterien verfügen entsprechend noch über keine Batterieprüfung.

Versand von defekten / beschädigten Lithium-Batterien

Die mit Abstand höchsten Auflagen für den Versand von Li-Ionen-Batterien gelten für defekte und beschädigten Zellen / Batterien. Hierunter werden alle Akkus zusammengefasst, die offensichtliche Schäden haben, die äußerlich sichtbar sind (bspw. Deformationen, mechanische Schäden), aber auch Zellen, die entgast und ausgelaufen sind. Zudem zählen Li-Ionen-Akkus als beschädigt, wenn eine Prüfung den Defekt gezeigt hat. Ist der Zustand einer Lithium-Ionen-Batterie unklar, d.h. kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass kein Defekt / Schaden vorliegt, muss dieser Akku ebenfalls genauso behandelt werden, als wäre er defekt und unterliegt damit ebenfalls den strengen Vorschriften des Versands von beschädigten Lithium-Batterien.

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