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Genius Lio Guard M-Box X2 E Akku-Transportbehälter aus Edelstahl für Lithium-Ionen-Batterien inkl. Pyrobubbles

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Der hier vorgestellte Lio Guard M-Box X2 Classic Transportbehälter aus Edelstahl ist die ideale... mehr
"Genius Lio Guard M-Box X2 E Akku-Transportbehälter aus Edelstahl für Lithium-Ionen-Batterien inkl. Pyrobubbles"
Handling des Füllmaterials: Schüttung
max. Netto-Gefahrgutmasse: 400 kg
Max. Batteriegröße: ca. 776 x 376 x 800 mm (LxBxH)
Leergewicht: 140 kg
max. Bruttomasse: 701 kg
Materialbezeichnung: Edelstahl (1.4301 (IIIc) 2B)
Rauminhalt: 800 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 908, P 909, P 910, P 911
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376
UN Verpackungscode: UN 4A/X701/S/../D/BAM15717-GENIUS1
Anwendungsgebiete: kritisch defekte Akkus, Transport von Akkus, Prototypen
Außenmaße: 1200 x 800 x 1278 mm
Füllmaterial: PyroBubbles®
Innenmaße: 1076 x 676 x 1100 mm
 

Der hier vorgestellte Lio Guard M-Box X2 Classic Transportbehälter aus Edelstahl ist die ideale Lösung für Anwender, die nach einer zuverlässigen Möglichkeit suchen, Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus der Stoffnummern UN3090, UN3091, UN3480, UN3481 regelkonform und nach den neusten Standards zu transportieren oder zu lagern. Neben intakten Lithium-Batterien eignet sich der Lio Guard M-Box X2 Classic Transportbehälter insbesondere für stark beschädigte Zellen, die sowohl beim Transport, aber auch bei der Lagerung eine signifikante Gefahrenquelle darstellen.

Der hier vorgestellte Akku-Transportbehälter ist auch in der Variante aus feuerverzinkten Stahl erhältlich. Diese können wir Ihnen auf Anfrage gerne anbieten. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Bei diesem Artikel handelt es sich um Produktionsware. Vor einer Auftragserteilung muss darüber hinaus überprüft werden, ob der Behälter für Ihren spezifischen Lithium-Ionen-Akku geeignet ist. Sprechen Sie uns an, um ein individuelles Angebot inklusive Lieferzeit zu erhalten.

Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Transportbehälters

Der Lio Guard M-Box X2 Transportbehälter für defekte Lithium-Batterien hat ein Volumen von 800 Litern und kann eine Gefahrgutmenge von 400 kg mit einer Größe von maximal  776 x 376 x 800 mm (LxBxH) aufnehmen. Dier maximalen Bruttomasse beträgt 701 kg. Aus der Reihe der Lio Guard-Transportbehälter aus Edelstahl ist dies die größere der beiden mittleren Ausführungen. Der Lio Guard M-Box X2 Classic Transport- und Lagerbehälter verfügt über die Außenmaßee 1200 x 800 x 1278 mm und die Innenmaße 1076 x 676 x 1100 mm (Länge x Breite x Höhe). Flurförderzeuge können den Behälter auch von allen Seiten befahren. Darüber hinaus sind die Boxen zur Lagerung auch stapelbar und beanspruchen damit Ihre Lagerfläche nur minimal.

Ein aufeinander abgestimmtes System durch die Verwendung von PyroBubbles®

Individuelle und teure Transportlösungen können durch die Verwendung dieses ökonomischen und standardisierten Produktes ersetzt werden. Die Box verfügt über ein Überdruckventil und wird mit dem Brandschutzmittel PyroBubbles® aufgefüllt, welches eine geschlossene und thermisch isolierende Schicht um einen Brandherd bildet. Bei dieser Ausführung der Box liegen 16 Sack á 12,5 kg zum Auffüllen bei. Selbst bei einer Kettenreaktion (Thermal Runaway) kann die Umgebung zuverlässig geschützt werden. Sollte es trotzdem dazu kommen, bleibt die Temperatur der Außenwände deutlich unter 100°C.

Innovativ, zuverlässig und sicher

Durch jahrelange Entwicklungsarbeiten haben sich diese Boxen zu einer der sichersten Transport- und Lagermöglichkeiten am Markt entwickelt. Die Oberfläche der Boxen ist hochgradig porös, was dazu führt, dass Dämpfe und Flüssigkeiten (Elektrolyte) gebunden werden. Das Bilden von zündfähigen Gemischen wird unterbunden und die hohe Wärmekapazität trägt dazu bei, dass Reaktionsgase auf nahezu Umgebungstemperatur abgekühlt werden. Darüber hinaus kann ein Zellbrand durch die geringe Wärmeleitfähigkeit isoliert und die Brandausbreitung verhindert werden.

Zertifizierung und Richtlinien

Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9, was bedeutet, dass von den Gütern beim Transport eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Die Transportboxen der Lio Guard-Serie sind speziell für die strengsten Sicherheitsvorschriften konzipiert worden.

Zertifiziert für Verpackungsgruppe I

Die Behälter der Lio Guard-Serie erfüllen die Anforderungen der Verpackungsgruppe I, das bedeutet, dass Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, müssen viele Prüfanforderungen erfüllt sein. Dazu gehören zum Beispiel diverse Falltests aus 1,8 m Höhe. Alle Verpackungen mit dem Code „X“ dürfen für die Verpackungsgruppen I (II und III) verwendet werden.

Erfüllt die Richtlinien der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung P 911 bzw. LP 906

Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß dieser Sondervorschrift entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber auch vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Wenn dazu festgestellt wird, dass die Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen könnten, müssen diese defekten Zellen dann gemäß der Verpackungsanweisung P 911 bzw. LP 906 befördert werden. Diese Verpackungsrichtlinien schreiben dann wiederum die Verpackungsgruppe I vor.

Die Oberfläche des Versandstücks darf niemals größer als 100°C werden, lediglich kurzfristige Temperaturspitzen bis 200°C sind zulässig. Außerhalb des Versandstückes dürfen sich keine Flammen bilden und aus dem Versandstück dürfen keine Splitter austreten. Ferner muss jederzeit die Struktur des Versandstücks aufrechterhalten sein und ein Gasmanagementsystem muss die Sicherheit der Boxen ermöglichen. Die Sicherheit wird anhand von Realversuchen von der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) bestätigt.

Wenn die Box  für den Transport „kritischer“ Lithium-Ionen-Batterien verwendet werden soll, gelten gemäß der Verfahrensfestlegungen der Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialforschung weitere Kriterien wie Zellchemie, Zellgeometrie etc. Sprechen Sie uns für weitere Informationen hierzu unbedingt an: info@lion-care.com oder +49 7151 256 4811.

Auch für Verpackungsanweisung P908 (unkritisch), P909 (End of Line) und P910 (Prototypen) gemäß SV 310, SV 376, SV 377

Selbstverständlich ist es mit diesem System auch möglich, (unkritisch) defekte Lithium-Batterien gemäß P908 und Prototypen gemäß Sondvervorschrift SV 310 und Verpackungsanweisung P 910 zu befördern. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Zukunftsorientiert

Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.

Für Sie im Einsatz

Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Handling des Füllmaterials: Schüttung
max. Netto-Gefahrgutmasse: 400 kg
Codierung: 4A
Mitgeliefertes Füllmaterial: PyroBubbles® (Schüttgut)
Volumen: > 600 l
Verpackungsart: Gefahrgutverpackung < 450 Liter oder < 400 kg netto
Material: Stahl
Max. Batteriegröße: ca. 776 x 376 x 800 mm (LxBxH)
Leergewicht: 140 kg
max. Bruttomasse: 701 kg
Geeignet für kritisch defekt?: Ja
Materialbezeichnung: Edelstahl (1.4301 (IIIc) 2B)
Rauminhalt: 800 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 908, P 909, P 910, P 911
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376
UN Verpackungscode: UN 4A/X701/S/../D/BAM15717-GENIUS1
Anwendungsgebiete: kritisch defekte Akkus, Transport von Akkus, Prototypen
Außenmaße: 1200 x 800 x 1278 mm
Füllmaterial: PyroBubbles®
Innenmaße: 1076 x 676 x 1100 mm
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Anleitung zum Verpacken einer Batterie in einem GENIUS Lio Guard Transportbehälter

Brandversuch im Freien vs. in einem Lio Guard Transportbehälter

FAQ
Fragen & Antworten zum Artikel ... mehr
Wie viele Batterien kann man in einem Behälter transportieren?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Muss zwischen den einzelnen Batterien / Akkus eine Trennschicht, z.B. PyroBubbles oder Vermiculitkissen, liegen?

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lager- und Transportbehältern für Lithium-Ionen-Batterien?

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Was muss man beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Wo ist der Unterschied zwischen Metallbehältern und Kunststoffbehältern?

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Was muss man bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

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