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Bauer Transport- und Lagerbehälter TYP LIP-F 2800 für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus

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Der Transportbehälter wurde für den sicheren Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Akkus... mehr
"Bauer Transport- und Lagerbehälter TYP LIP-F 2800 für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus"
Leergewicht: 980 kg
Typ: Lagerbox
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial
max. Bruttomasse: 1947 kg
Materialbezeichnung: Stahlblech (feuerverzinkt)
Rauminhalt: 2800 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: LP 903, LP 906
ADR Sondervorschrift: SV 376
UN Verpackungscode: UN 50 A/X/.. ../GB/BAUER-7276/0/1947
Anwendungsgebiete: Automotive, Außenlagerung, Sicherer Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, kritisch defekte Akkus, stationäre Energiespeicher, Transport, Lagerung
Außenmaße: 2880 x 2080 x 1040 (LxBxH) mm
Füllmaterial: Brandschutzpaneele
Innenmaße: 2540 x 1750 x 545 mm (LxBxH)
 

Der Transportbehälter wurde für den sicheren Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Im Gegensatz zu vergleichbaren Metallboxen der Verpackungsgruppe I wird hier kein Füllmaterial benötigt. Dies macht diesen Behälter zur idealen Lösung für die innerbetriebliche Lagerung und den Transport bei allen Batteriezuständen. Der Behälter wurde getestet und erfüllt die Anforderungen des ADR/Verpackungsanweisung LP 906 für max. 144 kWh BEV Batterien. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.

Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Transportbehälters - Zugelassen für BEV Batterien bis 144,5 kWh

Der Transportbehälter verfügt über die Außenmaße von ca. 2080 x 2880 x 1040 mm (LxBxH). Im Inneren der Box betragen die Maße 2540 x 1750 x 545 mm (LxBxH), was einem Inhalt von etwa 2,8 m³ entspricht. Das Eigengewicht des Transportbehälters beträgt ca. 980 kg. Die maximal zulässige Kapazität beträgt ca. 1000 kg für max. 144,5 kWh BEV Batterien. Dies entspricht einem zulässigem Gesamtgewicht von 1947 kg. Zudem besteht eine Zulassung nach Verpackungsgruppe I als Großverpackung aus Stahl (LP). Der stabile Grundrahmen ist für Flurfördergeräte 4-seitig einfahrbar, die Unterfahrhöhe beträgt 100 mm.

Anwendung des LIP-F 2800 Transport- und Lagerungsbehälter

Vor jeder Verwendung muss die Unversehrtheit des Behälters und aller Bestandteile geprüft werden. Mit der Aufstellung, Einlagerung, Umsetzung und dem Transport darf nur geschultes und eingewiesenes Personal beauftragt werden. Abhängig von der Batterie (Bauform, Energiegehalt, Zustand, etc.) müssen gegebenenfalls die Abstände der Batterie zu den Behälterwänden angepasst werden. Zur Anhebung der Haube von der Grundplatte muss ein Stapler eingesetzt werden. Einfahrtaschen für die Anhebung sind auf dem Deckel des Behälters angebracht. Die Fixierung der Lithium-Ionen-Batterien auf der Grundplatte erfolgt über beigelegt Spanngurte.

Lagerhinweise 

Die Lagerung von Gefahrgut in defekten und undichten Transportbehältern ist verboten. Der Stellplatz muss  auf einer ebenen Fläche, gut belüftet und unter einer Überdachung aufgestellt werden. Dabei muss darauf geachtet werden. dass der Transportbehälter vor Witterung, direkter Sonneneinstrahlung und Strahlungswärme geschützt ist.

Transporthinweise

Alle gesetzlichen Regelungen, sowie etwaige Kennzeichnungen und Beschriftungen sind beim Transport zu beachten. Alle Umsetzvorgänge und Transporte des Behälters müssen mit geeigneten und betreibssicheren Mitteln erfolgen. Vor dem Transport ist darauf zu achten, dass die Haube fest mit dem Grundrahmen verschlossen ist.

Reparatur und Entsorgung

Beschädigte Transportbehälter dürfen nicht weiterverwendet werden. Eine Reparatur darf ausschließlich durch vom Hersteller autorisierte Fachkräfte, oder ihn selbst, durchgeführt werden. Kontaminierte Bauteile müssen entsprechend ihrer Kontamination der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Individuelle Farbgestaltung möglich

In dieser Version ist der Behälter in der Farbe RAL 5001 grünblau ausgeführt. Weitere Farben sind auf Anfrage möglich. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Zertifizierung und Richtlinien

Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Die Transportbox ist speziell für die strengsten Sicherheitsvorschriften konzipiert worden.

Zertifiziert für Verpackungsgruppe I

Der Behälter LIP-F 2800 erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe I, das bedeutet, dass Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, müssen die Boxen Falltests aus 1,8 m Höhe überstehen. Alle Verpackungen mit dem Code „X“ dürfen für die Verpackungsgruppen I (II und III) verwendet werden.

Erfüllt die Richtlinien der ADR / Verpackungsanweisung LP 906

Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß dieser Sondervorschrift entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber auch vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Wenn dazu festgestellt wird, dass die Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen könnten, müssen diese defekten Zellen dann gemäß der Verpackungsanweisung P 911 bzw. LP 906 befördert werden. Diese Verpackungsrichtlinien schreiben dann wiederum die Verpackungsgruppe I vor.

Außerdem gelten zusätzliche Prüfanforderungen: Während einer möglichen Havarie der Lithium-Ionen-Batterie darf die Oberfläche des Versandstücks darf niemals größer als 100°C werden. Lediglich kurzfristige Temperaturspitzen bis 200°C sind zulässig. Außerhalb des Versandstückes dürfen sich keine Flammen bilden und aus dem Versandstück dürfen keine Splitter austreten. Ferner muss jederzeit die Struktur des Versandstücks aufrechterhalten sein und ein Gasmanagementsystem muss für eine Druckentlastung im inneren sorgen. Die Einhaltung der Prüfanforderungen ist durch Realbrandtests nachzuweisen

Wenn Sie den Behälter für den Transportfall "kritisch defekt" nach LP 906 benutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an, um die entsprechende Zulassung für diesen Transportfall zu erhalten: info@lion-care.com bzw. +49 7151 256 4811 .

Ideal auch für den Transport neuwertiger Lithium-Ionen-Batterien nach LP 903 und als Lager- und Quarantänebox

Dadurch, dass kein Füllstoff benötigt wird, eignet sich der Behälter ideal auch als Quarantänebehälter für defekte Batterien, um einen möglichen Brand von vornherein zu isolieren. Dank der Gefahrgutzulassung kann die kritisch defekte Batterie direkt abtransportiert werden. Neben kritisch defekten Batterien, eignet sich der Transportbehälter auch für den regulären Versand von Neuware nach Verpackungsvorschrift LP 903. 

Zukunftsorientiert

Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab.

Für Sie im Einsatz

Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Geeignet für kritisch defekt?: Ja
Volumen: 84 - 600 l, > 600 l
Leergewicht: 980 kg
Typ: Lagerbox
Material: Stahl
Verpackungsart: Gefahrgutgroßverpackungen (LP)
Mitgeliefertes Füllmaterial: ohne Füllmaterial
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial
Codierung: 50A
max. Bruttomasse: 1947 kg
Materialbezeichnung: Stahlblech (feuerverzinkt)
Rauminhalt: 2800 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: LP 903, LP 906
ADR Sondervorschrift: SV 376
UN Verpackungscode: UN 50 A/X/.. ../GB/BAUER-7276/0/1947
Anwendungsgebiete: Automotive, Außenlagerung, Sicherer Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien, brandgeschützte Aufbewahrung, stationärer Sicherheitsbehälter, Transport von Akkus, kritisch defekte Akkus, stationäre Energiespeicher, Transport, Lagerung
Außenmaße: 2880 x 2080 x 1040 (LxBxH) mm
Füllmaterial: Brandschutzpaneele
Innenmaße: 2540 x 1750 x 545 mm (LxBxH)
FAQ
Fragen & Antworten zum Artikel ... mehr
Wie viele Batterien kann man in einem Behälter transportieren?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Muss zwischen den einzelnen Batterien / Akkus eine Trennschicht, z.B. PyroBubbles oder Vermiculitkissen, liegen?

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lager- und Transportbehältern für Lithium-Ionen-Batterien?

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Was muss man beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Wo ist der Unterschied zwischen Metallbehältern und Kunststoffbehältern?

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Was muss man bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

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