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Handling des Füllmaterials: | Füllmaterial in Kissen und Schüttung |
Typ: | Lagerbox |
Leergewicht: | 22 kg |
Max. Batteriegröße: | 490 x 290 x 339 mm |
max. Netto-Gefahrgutmasse: | 18,1 kg |
max. Bruttomasse: | 45 kg |
Materialbezeichnung: | Polypropylen (PP) |
Rauminhalt: | 49 l |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | P 903, P 908, P 909, P 910 |
ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
UN Verpackungscode: | UN 4H2/X30/S/yy/B/UTZ-000015, UN 4H2/Y45/S/yy/B/UTZ-000015 |
Anwendungsgebiete: | Gartengeräteakkus, E-Bike Akkus, Prototypen, Elektrowerkzeugakkus, lose Zellen, Modellbauakkus |
Außenmaße: | 600 x 400 x 441 mm |
Füllmaterial: | PyroBubbles® |
Innenmaße: | 492 x 292 x 341 mm |
Der hier vorgestellte Lio Guard S-Box 2 Premium Transportbehälter aus Kunststoff ist die ideale Lösung für Anwender, die nach einer zuverlässigen Möglichkeit suchen, Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus der Stoffnummern UN3090, UN3091, UN3480, UN3481 regelkonform und nach den neusten Standards zu transportieren oder zu lagern. Neben der Lagerung von intakten Lithium-Batterien eignet sich der Lio Guard S-Box 2 Premium Transportbehälter insbesondere für beschädigte Zellen, die sowohl beim Transport, aber auch bei der Verwahrung eine signifikante Gefahrenquelle darstellen. Das einfache Handling mit bereits aufgefüllten Seitenwänden und beiligenden Füllkissen macht die Premium-Reihe besonders empfehlenswert. Die Behälter der Lio Guard Serie aus Kunststoff eignen sich hervorragend für Anwendungen beispielsweise mit E-Bike-Akkus, Power Tools und Laptops, bei denen Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz kommen.
Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Transportbehälters
Der Lio Guard S-Box 2 Premium Transportbehälter hat ein Volumen von 49 Litern und kann eine Gefahrgutmasse von 18,1 kg mit einer maximalen Größe von 490 x 290 x 339 mm aufnehmen. Die Leermasse beträgt 21,1 kg, bei einer maximalen Bruttomasse von 45 kg. Aus der S-Reihe der Lio Guard-Transportbehälter aus Kunststoff ist dies die größere von zwei Ausführungen. In der Premium-Reihe der Transportbehälter ist ein herausnehmbarer pulverbeschichteter Stahleinleger eingebettet, an dessen Boden ein Gitter im Raster 10 x 10 mm eingearbeitet ist. Dadurch werden die Zellen effektiv von den Außenwänden des Behälters ferngehalten.
Der Batteriebehälter ist handlich und flexibel einsetzbar. Der Lio Guard S-Box 2 Premium Transport- und Lagerbehälter ist mit den Außenmaßen 600 x 400 x 441 mm und den Innenmaßen 492 x 292 x 341 mm (Länge x Breite x Höhe) besonders kompakt und daher ideal für Anwendungen in eingeschränkten Umgebungen geeignet. Diese Maße sind für die Lagerung Ihrer Lithium-Ionen-Batterien entscheidend. Darüber hinaus sind die Boxen stapelbar und beanspruchen damit Ihre Lagerfläche nur minimal. Der Behälter besteht aus aus robustem Polypropylen und kann in einem Temperaturbereich von -20°C bis 80°C eingesetzt werden. Die Lagerung sollte zwischen 15°C bis 30°C erfolgen. Gemäß Erfahrungswerten mit handels- und alltagsüblichen Lithium-Ionen-Batterien, sollte die Gesamtkapazität aller Akkus, die in der GENIUS S-Box 2 Premium gelagert werden, 3,75 kWh in Summe nicht übersteigen.
Ein aufeinander abgestimmtes System durch die Verwendung von PyroBubbles®
Individuelle und teure Transportlösungen können durch den Gebrauch dieses ökonomischen und standardisierten Produktes ersetzt werden. Die Boxen sind dauerhaft wiederverwendbar und werden in den Varianten Basic, Advanced und Premium angeboten. Die Box wird mit dem Brandschutzmittel PyroBubbles® aufgefüllt, welches eine geschlossene und thermisch isolierende Schicht um einen Brandherd bildet. Bei dieser Ausführung der Box liegen 55 kleine PE Füllkissen á 0,22 kg (0,70 Liter) bei. Dabei sind die Kissen mit dünner, genadelter Polyethylen-(PE)-Folie umgeben, die sich im Brandfall auflöst und damit das Löschmittel freigeben kann. Außerdem ist der Behälter bereits an den Seiten um den Einlieger mit ca. 8,0 kg des Brandschutzmittels aufgefüllt, was eine optimale Sicherheit gewährleistet. Die Spanngurte mit Schnellspannverschlüssen sorgen dafür, dass der Deckel geschlossen bleibt. Selbst bei einer Kettenreaktion (Thermal Runaway) ist Umgebung zuverlässig geschützt.
Zertifizierung und Richtlinien
Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9, was bedeutet, dass von den Gütern beim Transport eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Die Transportboxen der Lio Guard-Serie sind speziell für die entsprechenden Sicherheitsvorschriften konzipiert worden.
Zertifiziert für Verpackungsgruppe II
Die Behälter der Lio Guard-Serie erfüllen die Anforderungen der Verpackungsgruppe II, das bedeutet, dass Stoffe mit mittlerem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, muss die Box bauartgeprüft sein und eine Fallhöhe aus 1,2 m Höhe überstehen.
Für Transporte im Sinne der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung P 908 geeignet
Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß der Sondervorschrift 376 (SV 376) entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Diese Zellen müssen dann gemäß Verpackungsanweisung P 908 verpackt werden. Laut dieser Richtlinie muss beispielsweise sichergestellt sein, dass freiwerdende Elektrolyte aufgesaugt werden und ein nicht elektrisch leitender Wärmedämmstoff muss dafür sorgen, dass die Umgebung vor gefährlicher Wärmeentwicklung geschützt wird.
Für Lagerung, Beförderung und Recycling gemäß der SV 377 der ADR und der Verpackungsanweisung P 909
Die Sondervorschrift SV 377 regelt den Transport von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung befördert werden. Ähnlich wie in Verpackungsanweisung P 908 müssen in P 909 Richtlinien zur Verpackungsgruppe II eingehalten werden. Zusätzlich gelten noch Einschränkungen der Nennenergie und des Gewichts der Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.
Prototypentransporte nach SV 310 der ADR und der Verpackungsanweisung P 910
Die Sondervorschrift SV 310 regelt die Beförderung von Prototypen von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien. Verpackungsanweisung P 910 stellt dann unter anderem Anforderungen an die Verpackung und die Gefahrgutmasse.
VdS 3103 : 2019-06 (03) - Lithium-Batterien
Bisher existieren keine rechtlichen Vorgaben für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien im öffentlichen Raum.
Die folgende Veröffentlichung bietet Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktions- und Lagerbereichen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus Brandversuchen zum Thema Lagerung und Bereitstellung werden darin beschrieben.
Zukunftsorientiert
Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.
Direktvergleich der Varianten
S-Box 2 Basic | S-Box 2 Advanced | S-Box 2 Premium | |
Außenabmessung | 600 x 400 x 441 mm | 600 x 400 x 441 mm | 600 x 400 x 441 mm |
Innenabmessungen | 556 x 356 x 422 mm | 492 x 292 x 341 mm | 492 x 292 x 341 mm |
Volumen | 84 l | 49 l | 49 l |
Leergewicht | 4,7 kg | 9 kg | 22 kg |
Werkstoff | Polypropylen (PP) | Polypropylen (PP) | Polypropylen (PP) |
Füllmaterial | PyroBubbles | PyroBubbles | PyroBubbles |
UN Verpackungscode | UN 4H2/Y45/S/yy/B/UTZ-000015, UN 4H2/X30/S/yy/B/UTZ-000015 | UN 4H2/X30/S/yy/B/UTZ-000015, UN 4H2/Y45/S/yy/B/UTZ-000015 | UN 4H2/Y45/S/yy/B/UTZ-000015, UN 4H2/X30/S/yy/B/UTZ-000015 |
Bauartzulassung | Verpackungsgruppe II | Verpackungsgruppe II | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisungen | P 903, P 908, P 909, P 910 | P 903, P 908, P 909, P 910 | P 903, P 908, P 909, P 910 |
ADR Sondervorschriften | SV 310, SV 376, SV 377 | SV 310, SV 376, SV 377 | SV 310, SV 376, SV 377 |
Für Sie im Einsatz
Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
Handling des Füllmaterials: | Füllmaterial in Kissen und Schüttung |
Codierung: | 4H2 |
Mitgeliefertes Füllmaterial: | PyroBubbles® (Schüttgut), PyroBubbles® (Füllkissen) |
Volumen: | 0 - 84 l |
Verpackungsart: | Gefahrgutverpackung < 450 Liter oder < 400 kg netto |
Material: | Kunststoff |
Typ: | Lagerbox |
Leergewicht: | 22 kg |
Max. Batteriegröße: | 490 x 290 x 339 mm |
max. Netto-Gefahrgutmasse: | 18,1 kg |
max. Bruttomasse: | 45 kg |
Materialbezeichnung: | Polypropylen (PP) |
Rauminhalt: | 49 l |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | P 903, P 908, P 909, P 910 |
ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
UN Verpackungscode: | UN 4H2/X30/S/yy/B/UTZ-000015, UN 4H2/Y45/S/yy/B/UTZ-000015 |
Anwendungsgebiete: | Gartengeräteakkus, E-Bike Akkus, Prototypen, Elektrowerkzeugakkus, lose Zellen, Modellbauakkus |
Außenmaße: | 600 x 400 x 441 mm |
Füllmaterial: | PyroBubbles® |
Innenmaße: | 492 x 292 x 341 mm |
Realbrandversuch mit 2x LiPo-Akkus 5000 mAh in der Lio Guard XS-Box Basic
Das Video zeigt die kleinere Produktvariante mit Füllkissen.
Realbrandversuch mit Pedelec-Akku 324 Wh in der Lio Guard XS-Box Basic
Das Video zeigt die kleinere Produktvariante mit Füllkissen.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:
- Größe der Batterie(n)
- Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
- Leistung
Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.
Mehr dazu in unserem Blogartikel:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.
Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.
Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.
Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.
Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.
Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.
Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.
Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.
Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.
Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.
Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.
Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.
Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung