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Genius Brandschutzkoffer BSK-1 für Li-Ionen-Akkus inkl. PyroBubbles® Füllkissen und Kabeldurchführung

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  • GENVG2BSK1

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In Gebäuden und Lagerstätten, in denen Lithium-Ionen-Akkus / -Batterien verwahrt werden, kann... mehr
"Genius Brandschutzkoffer BSK-1 für Li-Ionen-Akkus inkl. PyroBubbles® Füllkissen und Kabeldurchführung"
Max. Batteriegröße: 490 x 290 x 230 mm
max. Netto-Gefahrgutmasse: 6 kg
max. Bruttomasse: 23 kg
Handling des Füllmaterials: Füllmaterial in Kissen
Leergewicht: 8 kg
Materialbezeichnung: Polypropylen (PP)
Rauminhalt: 40 Liter
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe II
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 903, P 908, P 909, P 910
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: UN 4H2/Y23/S/**/CZ/CIM 3625/GENIUS1
Anwendungsgebiete: E-Bike Akkus, Modellbauakkus, Gartengeräteakkus, Prototypen, Elektrowerkzeugakkus, lose Zellen
Außenmaße: 600 x 400 x 280 mm
Füllmaterial: PyroBubbles®
Innenmaße: 510 x 310 x 250 mm
 

In Gebäuden und Lagerstätten, in denen Lithium-Ionen-Akkus / -Batterien verwahrt werden, kann von havarierenden Zellen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Mitarbeiter und die Betriebs- und Lagertechnik ausgehen. Explosionsartige Brände der Batterien  („Thermal Runaway“) sind nur schwer beherrschbar. Der Brandschutzkoffer BSK-1 ist zur sicheren Aufbewahrung von Lithium-Ionen-Akkus sehr gut geeignet. Durch die spezielle und einzigartige Kabeldurchführung können Batterien und Akkus sicher während der Lagerung im Koffer geladen werden. Durch das leichte Gewicht, einer einfachen Handhabung und der robusten Bauweise, ist ein sicherer Einsatz auch in geschlossenen Räumen gewährleistet.

Ebenso kann der Genius Brandschutzkoffer BSK-1 für den UN konformen Transport von Lithium-Ionen-Akkus im Sinne der Verpackungsanweisungen P903, P908, P909 und P910 verwendet werden!

Eigenschaften des Brandschutzkoffers BSK-1

Mit dem Brandschutzkoffer BSK-1 sind Sie auf der sicheren Seite. Der Koffer wurde nach neuster Technologie entwickelt und mit realem Brandtest erfolgreich geprüft. Die enthaltenen PyroBubbles®-Kissen widerstehen deutlich größeren Hitzebelastungen als beispielsweise Steinwolle oder Glasfaserprodukten.

Die völlig wartungsfreien GENIUS PyroBubbles sind als Löschmittel/Brandschutzmittel für Akkus geeignet, was im Falle eines Thermal Runaways ein großer Vorteil ist.

Der Brandschutzkoffer BSK-1 besteht aus Polypropylen (PP) und wird mit PyroBubble®-Kissen geliefert.  Die Außenmaße des roten Brandschutzkoffers von GENIUS betragen 60 x 40 x 28 cm (L x B x H) bei einem Leergewicht von 8 kg. Die Innenmaße betragen 51 x 31 x 25 cm (L x B x H), damit verfügt der Spezialkoffer über ein Volumen von 40 Litern. Die maximal empfohlene Gefahrgutgröße beträgt 490 x 290 x 230 mm. Durch den Griff, sowie das sehr geringe Gewicht -–  trotz der extrem robusten Außenschale –  ist der Brandschutzkoffer einfach zu handhaben.

Der Koffer kann für den innerbetrieblichen Transport genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Energiedichte aller in der Box zu lagernden Akkus, in Summe 1000 Wh nicht überschreiten sollte.

Vorteile des Ladkoffer inkl. Ladefunktion

Der BSK-1 Brandschutzkoffer wurde nach höchsten Sicherheitsstandards für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Durch die zusätzliche und einzigartige Kabeldurchführung können Akkus im BSK-1 nicht nur aufbewahrt, sondern auch sicher geladen werden. 

Die extrem robuste Außenschale in der auffallenden Farbe verfügt über integrierte Druckventile, sowie einen ergonomischen Griff. Der Brandschutzkoffer ist sehr einfach zu handhaben und ist Gefahrstoff frei (nicht gesundheitsgefährdend). Der Spezialkoffer ist auch in geschlossenen Räumen einsetzbar und verfügt über einen speziellen Explosionsschutz im Gehäuse und ist damit auch für starke Power-Tools oder defekte Akkus geeignet. 

Der Brandschutzkoffer BSK-1 bietet maximalen Schutz für Mensch und dessen Umgebung. Bei einer Havarie ist sichergestellt, dass keine Flammen und Splitter austreten. Durch die hohe Durchschlagsicherheit ist der Koffer auch für starke Power-Tools oder defekte Akkus geeignet.

Vorteile im Überblick

  • Nicht brennbares Innengehäuse 
  • Sehr geringes Gewicht 
  • Einfachste Handhabung 
  • Spezieller Explosionsschutz im Gehäuse integrierte Druckentlüftung 
  • Gas- und Filtersystem 
  • In geschlossenen Räumen einsetzbar
  • Umweltfreundliches Löschmittel 
  • Nicht gesundheitsgefährdend Ergonomischer Griff 
  • Extrem robuste Außenschale Lademöglichkeit im Koffer 
  • Auffallende Farbe 
  • Integrierte Kabeldurchführung für den Ladevorgang des Akkus
  • Bohrungen für die Anbringung eines Schlosses

Verpackungsgruppen, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für den UN konformen Transport

Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9, was bedeutet, dass von den Gütern beim Transport eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Der BSK1-Brandschutzkoffer wurde speziell entwickelt, um die entsprechenden Verpackungsanweisungen für den Transport abzubilden!

Akku-Box ist zertifiziert für Verpackungsgruppe II

Der Genius BSK1-Brandschutzkoffer erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe II, das bedeutet, dass Stoffe mit mittlerem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, muss die Box bauartgeprüft sein und eine Fallhöhe aus 1,2 m Höhe überstehen.

Für Transporte im Sinne der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung P 908 geeignet

Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß der Sondervorschrift 376 (SV 376) entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Diese Zellen müssen dann gemäß Verpackungsanweisung P 908 verpackt werden. Laut dieser Richtlinie muss beispielsweise sichergestellt sein, dass freiwerdende Elektrolyte aufgesaugt werden und ein nicht elektrisch leitender Wärmedämmstoff muss dafür sorgen, dass die Umgebung vor gefährlicher Wärmeentwicklung geschützt wird.

Für Lagerung, Beförderung und Recycling gemäß der SV 377 der ADR und der Verpackungsanweisung P 909

Die Sondervorschrift SV 377 regelt den Transport von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung befördert werden. Ähnlich wie in Verpackungsanweisung P 908 müssen in P 909 Richtlinien zur Verpackungsgruppe II eingehalten werden. Zusätzlich gelten noch Einschränkungen der Nennenergie und des Gewichts der Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.

Prototypentransporte nach SV 310 der ADR und der Verpackungsanweisung P 910

Die Sondervorschrift SV 310 regelt die Beförderung von Prototypen von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien. Verpackungsanweisung P 910 stellt dann unter anderem Anforderungen an die Verpackung und die Gefahrgutmasse.

VdS 3103 : 2019-06 (03) - Lithium-Batterien

Bisher existieren keine rechtlichen Vorgaben für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien im öffentlichen Raum.

Die folgende Veröffentlichung bietet Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktions- und Lagerbereichen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus Brandversuchen zum Thema Lagerung und Bereitstellung werden darin beschrieben.

Hier klicken um zur Publikation der deutschen Versicherer (GDV e.V.) zur Schadensverhütung zu gelangen

Zukunftsorientiert

Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.

Für Sie im Einsatz

Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Max. Batteriegröße: 490 x 290 x 230 mm
Typ: Ladebox, Lagerbox
max. Netto-Gefahrgutmasse: 6 kg
Material: Kunststoff
Verpackungsart: Gefahrgutverpackung < 450 Liter oder < 400 kg netto
Volumen: 0 - 84 l
Mitgeliefertes Füllmaterial: PyroBubbles® (Füllkissen)
Codierung: 4H2
Geeignet für kritisch defekt?: Nein
max. Bruttomasse: 23 kg
Handling des Füllmaterials: Füllmaterial in Kissen
Leergewicht: 8 kg
Materialbezeichnung: Polypropylen (PP)
Rauminhalt: 40 Liter
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe II
Verpackungsanweisung gemäß ADR: P 903, P 908, P 909, P 910
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: UN 4H2/Y23/S/**/CZ/CIM 3625/GENIUS1
Anwendungsgebiete: E-Bike Akkus, Modellbauakkus, Gartengeräteakkus, Prototypen, Elektrowerkzeugakkus, lose Zellen
Außenmaße: 600 x 400 x 280 mm
Füllmaterial: PyroBubbles®
Innenmaße: 510 x 310 x 250 mm
FAQ
Fragen & Antworten zum Artikel ... mehr
Wie viele Batterien kann man in einem Behälter transportieren?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Muss zwischen den einzelnen Batterien / Akkus eine Trennschicht, z.B. PyroBubbles oder Vermiculitkissen, liegen?

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lager- und Transportbehältern für Lithium-Ionen-Batterien?

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Was muss man beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Wo ist der Unterschied zwischen Metallbehältern und Kunststoffbehältern?

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Was muss man bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

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