- Artikel-Nr.: GENVG2J790S

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Handling des Füllmaterials: | ohne Füllmaterial, Füllmaterial in Kissen, Füllmaterial um Einleger |
max. Bruttomasse: | 850 kg |
Leergewicht: | 57 kg |
Typ: | Lagerbox |
Materialbezeichnung: | hochdichtes Polyethylen (HDPE) |
Rauminhalt: | 790 Liter |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 904, LP 905 |
ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
UN Verpackungscode: | UN 50H/X/mmyy/CZ/CIM10523/SÖHGEN 1530/850 |
Anwendungsgebiete: | defekte Akkus, Transport von EOL Lithium-Ionen-Akkus, Entsorgung, PowerTools, Elektrowerkzeugakkus, Gartengerätakkus, Prototypen, Gartengeräteakkus, Modellbauakkus, E-Bike Akkus, Recyclinghöfe, brandgeschützte Aufbewahrung, Transport von Akkus, Transport, Lagerung |
Außenmaße: | 1200 x 1000 x 1000 mm |
Füllmaterial: | ohne Füllmaterial, E-Glasfaser Nadelmatten, PyroBubbles® |
Innenmaße: | 1092 x 892 x 812 mm |
Der hier präsentierte Lager- und Transportbehälter GENIUS FLEX-BOX 790 faltbare Lager- & Transportbox bietet eine ideale Lösung für Benutzer, die eine zuverlässige Methode suchen, um Lithium-Batterien/Lithium-Ionen-Akkus gemäß den neuesten Standards sicher zu transportieren oder zu lagern.
Die Eigenschaften, Verpackungsanweisungen, Zulassungen und die ADR Sondervorschriften unterscheiden sich hier je nach ausgewählter Variante.
Größe und Aufnahmekapazität des Lager- und Transportbehälters
Die faltbare GENIUS FLEX-BOX 790 Lager- & Transportbox hat ein Volumen von 790 Litern und kann eine Zuladung von 793 kg aufnehmen. Die Leermasse beträgt 57 kg.
Die FLEX-BOX 790 verfügt über die Außenmaße 1200 x 1000 x 1000 mm und die Innenmaße 1092 x 892 x 812 mm (Länge x Breite x Höhe). Der Behälter besteht aus hochdichtem Polyethylen (HDPE).
Zertifizierung und Richtlinien
Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9, was bedeutet, dass von den Gütern beim Transport eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.
Zertifiziert für Verpackungsgruppe II
Die Behälter der FLEX-BOX-Serie erfüllen die Anforderungen der Verpackungsgruppe II, das bedeutet, dass Stoffe mit mittlerem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, müssen Falltests aus 1,2 m bestanden werden.
Unterschiedliche Eigenschaften und Füllmaterialien
Höhe der gefalteten Box
Die Variante "Basic" überzeugt mit einer gefalteten Höhe von 276 mm, was eine kompakte und platzsparende Lagerung ermöglicht. Die Variante "Advanced" und Premium überzeugt mit einer gefalteten Höhe von 420 mm.
E-Glasfaser-Nadelmatten und PyroBubbles sorgen für zusätzlichen Schutz
Die Variante Advanced schützt den Inhalt mit E-Glasfaser-Nadelmatten vor Stößen und Erschütterungen. Dieser Füllstoff ist nicht brennbar und nicht elektrisch leitfähig. Für höchste Sicherheitsanforderungen steht die Variante "Premium" zur Verfügung.
Füllmaterial und Sicherheitsmerkmale
Bei der Variante "Basic" ist kein zusätzliches Füllmaterial erforderlich. Diese Option eignet sich ideal für den Transport von nicht beschädigten und nicht defekten Akkus, gemäß Verpackungsvorschrift P 903 die keine speziellen Füllstoffe benötigen. Für erhöhte Sicherheit empfehlen wir die Variante "Advanced", die mit E-Glasfaser-Nadelmatten ausgestattet ist. Mit der Variante Advanced lassen sich auch beschädigte und defekte Akkus und Prototypen lagern oder transportieren. Für maximale Sicherheit und Schutz empfehlen wir die Variante "Premium". Hierbei werden E-Glasfaser-Nadelmatten in Kombination mit PyroBubbles-Kissen verwendet. Die Box wird mit dem Brandschutzmittel PyroBubbles® aufgefüllt, welches eine geschlossene und thermisch isolierende Schicht um einen Brandherd bildet. Die PyroBubbles bieten eine zusätzliche Brandschutzfunktion und tragen zur Sicherheit bei, insbesondere bei der Aufbewahrung oder dem Transport von Lithium-Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus.
Direktvergleich der Varianten
Variante 1 Basic | Variante 2 Advanced | Variante 3 Premium | |
---|---|---|---|
Volumen / max. Zuladung | 790 l / 793 kg | 790 l / 793 kg | 790 l / 793 kg |
Außenabmessung in mm | 1200 x 1000 x 1000 | 1200 x 1000 x 1000 | 1200 x 1000 x 1000 |
Innenabmessung in mm | 1092 x 892 x 812 | 1092 x 892 x 812 | 1092 x 892 x 812 |
Leergewicht / TARA | 57 kg | 57 kg | 57 kg |
Werkstoff | HDPE starrer Kunststoff | HDPE starrer Kunststoff | HDPE starrer Kunststoff |
Faltbar | Ja | Ja | Ja |
Höhe gefaltet | 276 mm | 420 mm | 420 mm |
Füllmaterial | nicht notwendig | E-glassfaser Nadelmatten | E-glassfaser Nadelmatten inkl. PyroBubbles-Kissen |
Aktives Brandschutzmittel mit Filtereffekt | Nein | Nein | PyroBubbles-Kissen mit Filtereffekt für höheren Schutz |
Anwendungsgebiete | Lagerung & Transport von Lithium-Ionen-Akkus 3480, 3481 | Lagerung & Transport von Lithium-Ionen-Akkus 3480, 3481 | Lagerung & Transport von Lithium-Ionen-Akkus 3480, 3481 |
Zugelassen für folgende Akkutypen | Für nicht beschädigte und nicht defekte Akkus | Für beschädigte und defekte Akkus, Prototypen | Für beschädigte und defekte Akkus, Prototypen |
UN Verpackungscode | UN 50H/X/mmyy/CZ/CIM10523/SÖHGEN 1530/850 | UN 50H/X/mmyy/CZ/CIM10523/SÖHGEN 1530/850 | UN 50H/X/mmyy/CZ/CIM10523/SÖHGEN 1530/850 |
Bauartzulassung | Verpackungsgruppe II | Verpackungsgruppe II | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisungen | LP903 | LP903, LP904, LP905 | LP903, LP904, LP905 |
ADR Sondervorschriften | _ | SV 310, SV376, SV636 | SV 310, SV376, SV636 |
Stapelbarkeit | Ja | Ja | Ja |
Zusätzliche Spanngurte | 2 Stk | 2 Stk | 2 Stk |
Unterfahrbar (Hubwagen) | Ja | Ja | Ja |
Zukunftsorientiert
Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.
Für Sie im Einsatz
Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
Mitgeliefertes Füllmaterial: | ohne Füllmaterial |
Handling des Füllmaterials: | ohne Füllmaterial, Füllmaterial in Kissen, Füllmaterial um Einleger |
max. Bruttomasse: | 850 kg |
Leergewicht: | 57 kg |
Typ: | Lagerbox |
Material: | Kunststoff |
Verpackungsart: | Gefahrgutgroßverpackungen (LP) |
Volumen: | > 600 l |
Codierung: | 50H |
Materialbezeichnung: | hochdichtes Polyethylen (HDPE) |
Rauminhalt: | 790 Liter |
Verpackungsgruppe: | Verpackungsgruppe II |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 904, LP 905 |
ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
UN Verpackungscode: | UN 50H/X/mmyy/CZ/CIM10523/SÖHGEN 1530/850 |
Anwendungsgebiete: | defekte Akkus, Transport von EOL Lithium-Ionen-Akkus, Entsorgung, PowerTools, Elektrowerkzeugakkus, Gartengerätakkus, Prototypen, Gartengeräteakkus, Modellbauakkus, E-Bike Akkus, Recyclinghöfe, brandgeschützte Aufbewahrung, Transport von Akkus, Transport, Lagerung |
Außenmaße: | 1200 x 1000 x 1000 mm |
Füllmaterial: | ohne Füllmaterial, E-Glasfaser Nadelmatten, PyroBubbles® |
Innenmaße: | 1092 x 892 x 812 mm |
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:
- Größe der Batterie(n)
- Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
- Leistung
Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.
Mehr dazu in unserem Blogartikel:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.
Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.
Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.
Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.
Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.
Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.
Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.
Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.
Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.
Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.
Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.
Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.
Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung