Telefonische Beratung: 07151 - 2564811

  Lithium-Ionen-Akkus sicher transportieren & lagern

  04. - 07.11.: LionCare @ A+A in Düsseldorf

NEFAB Transportbehälter 1208RP für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus

685,00 € *

zzgl. MwSt.
Bitte beachten: Hinweise zur Lieferzeit

Versandkostenfrei (D, Festland)!

Lieferzeit: ca. 1-2 Wo.

  • NEFVG11208RP

Fragen zum Artikel?
Unsere Mitarbeiterin Petra Fürbeck hilft Ihnen gerne weiter:
+49 (0) 7151 - 256 4817  oder info@lion-care.com

Die NEFAB Transportverpackungen sind Standardverpackungen für Lithium-Ionen-Batterien sind... mehr
"NEFAB Transportbehälter 1208RP für Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkus"
Max. Batteriegröße: 1164 x 764 x 275 mm
Leergewicht: 30 kg
max. Netto-Gefahrgutmasse: 400 kg
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial
max. Bruttomasse: 430 kg
Materialbezeichnung: Sperrholz
Rauminhalt: 51-299 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: LP 903, LP 904, LP 905
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: UN 50D/X/MMYR/S/RISE-190813-NEFAB/9960/503
Anwendungsgebiete: Transport von Akkus, Automotive, Lagerung, Transport
Außenmaße: 1215 x 815 x 487 mm
Füllmaterial: ohne
Innenmaße: 1164 x 764 x 275 mm
 

Die NEFAB Transportverpackungen sind Standardverpackungen für Lithium-Ionen-Batterien sind speziell für den sicheren und effizienten Transport von Altbatterien, dringenden Sendungen, Prototypen, zum Recycling bestimmten Batterien oder Batterien für Second-Life-Anwendungen konzipiert.

Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Transportbehälters

Der Transportbehälter aus Sperrholz verfügt über die Außenmaße von ca. 1215 x 815 x 487 mm (LxBxH). Im Inneren der Box betragen die Maße 1164 x 764 x 275 mm (LxBxH). Nutzbar ist vom Innenmaß das komplette Volumen, also: 1164 x 764 x 275 mm. Das Eigengewicht des Transportbehälters beträgt ca. 30 kg. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 430 kg. Der Grundrahmen ist für Flurfördergeräte 4-seitig einfahrbar. Der Behälter ist stapelbar bis zu einer maximalen Auflast von 2362 kg (statisch). Dynamisch beträgt die Auflast 1312 kg.

Unterschied zwischen statischem und dynamischem Stapeln

Beim statischen Stapeln werden Güter dauerhaft und unverändert aufeinander gestapelt. Die Anordnung bleibt konstant, und es findet während der Lagerung keine Bewegung oder Umorganisation statt.

Beim dynamischen Stapeln hingegen werden die gestapelten Güter regelmäßig bewegt, umgelagert oder entnommen.

Langlebige, Faltbare Kiste für bis zu 100 Zyklen

Bei der Box handelt es sich um eine Mehrwegsperrholzkiste. Der Deckel und die Palette sind aus Kunststoff. Wenn die Kiste nicht benutzt wird, ist diese klappbar und kann einfach gelagert werden. Erfahrungsgemäß kann die Verpackung ca. 100 Zyklen genutzt werden, je nach Anwendung.

Anwendung des NEFAB 1208RP Transportbehälters

Der Deckel muss mit 2+2 Spanngurten mit 25mm/800 daN mit Klemmschloss befestigt werden. Die Fixierung der Batterie erfolgt mit den selben Spanngurten auf der Palette. Die Gurte sind nicht im Lieferumfang enthalten, können aber über das Zubehör mitbestellt werden.

Vor jeder Verwendung muss die Unversehrtheit des Behälters und aller Bestandteile geprüft werden. Mit der Aufstellung, Einlagerung, Umsetzung und dem Transport darf nur geschultes und eingewiesenes Personal beauftragt werden.

Zertifiziert für Verpackungsgruppe I

Der Transportbehälter 1208RP erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe I, das bedeutet, dass Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, muss die Verpackung bauartgeprüft sein und eine Fallhöhe aus 1,8 m überstanden haben. Alle Verpackungen mit dem Code „X“ dürfen für die Verpackungsgruppen I (II und III) verwendet werden. Bitte beachten Sie: die Zertifizierung für gefährliche Güter der Verpackungsgruppe I ist ausschließlich dann gegeben, wenn die Kiste mit Spanngurten mit 25 mm/800 daN verschlossen wird! Beim Verschluss mit Plastikriemen ist die Box nur für die Verpackungsgruppe II zugelassen! Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an!

Geeignet für Lithium Batterien im grünen und gelben Zustand --> Bei Zustand "gelb" Zubehör ist erforderlich

Dieser Transportbehälter kann für den ADR konformen Transport neuwertiger (grüner) Batterien im Sinne der Verpackungsanweisung LP 903 verwendet werden. Für Transporte defekter, Protoypen oder End-of-Life Batterien (gelb) ist ein individuelles Innenverpackungsset für den gelben Status erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns hier unbedingt, wenn Sie die Verpackung dafür verwenden möchten! info@lion-care.com , bzw. +49 7151 256 4811 oder +49 7151 256 4817.

Für Transporte im Sinne der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung LP 904 geeignet

Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß der Sondervorschrift 376 (SV 376) entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Diese Zellen müssen dann gemäß Verpackungsanweisung LP 904 verpackt werden. Laut dieser Richtlinie muss beispielsweise sichergestellt sein, dass freiwerdende Elektrolyte aufgesaugt werden und ein nicht elektrisch leitender Wärmedämmstoff muss dafür sorgen, dass die Umgebung vor gefährlicher Wärmeentwicklung geschützt wird.

Prototypentransporte nach SV 310 der ADR und der Verpackungsanweisung LP 905

Die Sondervorschrift SV 310 regelt die Beförderung von Prototypen von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien. Verpackungsanweisung LP 905 stellt dann unter anderem Anforderungen an die Verpackung und die Gefahrgutmasse.

Transporthinweise

Alle gesetzlichen Regelungen, sowie etwaige Kennzeichnungen und Beschriftungen sind beim Transport zu beachten. Alle Umsetzungsvorgänge und Transporte des Behälters müssen mit geeigneten und betriebssicheren Mitteln erfolgen. Vor dem Transport ist darauf zu achten, dass die Haube fest mit dem Grundrahmen verschlossen ist.

Reparatur und Entsorgung

Beschädigte Transportbehälter dürfen nicht weiterverwendet werden. Eine Reparatur darf ausschließlich durch vom Hersteller autorisierte Fachkräfte, oder ihn selbst, durchgeführt werden. Kontaminierte Bauteile müssen entsprechend ihrer Kontamination der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Zertifizierung und Richtlinien

Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.

Zukunftsorientiert

Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab.

Für Sie im Einsatz

Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Material: Sperrholz, Kunststoff
Max. Batteriegröße: 1164 x 764 x 275 mm
Codierung: 50D
Volumen: 243,5 l
Leergewicht: 30 kg
max. Netto-Gefahrgutmasse: 400 kg
Handling des Füllmaterials: ohne Füllmaterial
Geeignet für kritisch defekt?: Nein
max. Bruttomasse: 430 kg
Mitgeliefertes Füllmaterial: ohne Füllmaterial
Verpackungsart: Gefahrgutgroßverpackungen (LP)
Materialbezeichnung: Sperrholz
Rauminhalt: 51-299 l
Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe I
Verpackungsanweisung gemäß ADR: LP 903, LP 904, LP 905
ADR Sondervorschrift: SV 310, SV 376, SV 377
UN Verpackungscode: UN 50D/X/MMYR/S/RISE-190813-NEFAB/9960/503
Anwendungsgebiete: Transport von Akkus, Automotive, Lagerung, Transport
Außenmaße: 1215 x 815 x 487 mm
Füllmaterial: ohne
Innenmaße: 1164 x 764 x 275 mm
FAQ
Fragen & Antworten zum Artikel ... mehr
Wie viele Batterien kann man in einem Behälter transportieren?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Muss zwischen den einzelnen Batterien / Akkus eine Trennschicht, z.B. PyroBubbles oder Vermiculitkissen, liegen?

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lager- und Transportbehältern für Lithium-Ionen-Batterien?

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Was muss man beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Wo ist der Unterschied zwischen Metallbehältern und Kunststoffbehältern?

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Was muss man bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien beachten?

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Zuletzt angesehen