- Artikel-Nr.: GENLABSB520

Unser Mitarbeiter Ingo Jüstel hilft Ihnen gerne weiter:
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max. Netto-Gefahrgutmasse: | ohne Angabe |
Handling des Füllmaterials: | Füllmaterial in Kissen und Schüttung |
Max. Batteriegröße: | 1247 x 1047 x 400 mm |
Leergewicht: | 568 kg |
Materialbezeichnung: | Stahl (verzinkt) |
Rauminhalt: | 520 l |
Verpackungsgruppe: | ohne |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | ohne |
ADR Sondervorschrift: | ohne |
UN Verpackungscode: | ohne |
Anwendungsgebiete: | Prototypen, lose Zellen, Recyclinghöfe |
Außenmaße: | 1680 x 1480 x 882 mm |
Füllmaterial: | PyroBubbles® |
Innenmaße: | 1562 x 1362 x 700 mm |
Der hier vorgestellte Lio Guard Storage Box 520 Lagerbehälter aus verzinktem Stahl ist die ideale Lösung für Anwender, die nach einer zuverlässigen Möglichkeit suchen, Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus der Vorschriften UN3090, UN3091, UN3480, UN3481 sicher zu verwahren. Dieses System wurde in Kooperation mit einem führenden Hersteller von Metallboxen in Europa entwickelt. Neben der Lagerung von intakten Lithium-Batterien eignet sich der Lio Guard Storage Box 520 Lagerbehälter insbesondere für beschädigte Zellen, die eine signifikante Gefahrenquelle für die Umgebung darstellen.
Größe und Aufnahmekapazität des Batterie-Lagerbehälters
Der Storage Box 520 Lagerbehälter ist ein verschließbarer Stahlbehälter, in dessen Inneren ein Einleger für die sichere Verwahrung von Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus eingearbeitet ist. Der Behälter verfügt über ein Gesamtvolumen von 520 Litern. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 968 kg, die Leermasse 520 kg. Der Einleger ist nicht herausnehmbar und stellt darüber hinaus sicher, dass die Zellen effektiv von den Außenwänden des Behälters ferngehalten werden.
Der Lio Guard Storage Box 520 Lagerbehälter verfügt über die Außenmaße 1680 x 1480 x 882 mm und die Innenmaße 1562 x 1362 x 700 mm (Länge x Breite x Höhe). Die maximale Gefahrgut-Empfehlung beträgt 1247 x 1047 x 400 mm. Diese Fläche des Innenbehälters ist für die Lagerung der Lithium-Ionen-Akkus nutzbar. Die Box ist von allen Seiten mit Flurförderzeugen unterfahrbar und verfügt über eine Bodenfreiheit von 120 mm. Der Deckel verfügt über eine Deckelstütze, was das Beladen vereinfacht.
Ein aufeinander abgestimmtes System durch die Verwendung von PyroBubbles®
Individuelle und teure Lagerlösungen können durch den Gebrauch dieses ökonomischen und standardisierten Produktes ersetzt werden. Die Boxen sind dauerhaft wiederverwendbar. Die Box wird zwischen der Innenwand und dem Einleger mit ca. 160 kg des Brandschutzmittel PyroBubbles® aufgefüllt, welches eine geschlossene und thermisch isolierende Schicht um einen Brandherd bilden kann. In dem Deckel der Box sind 37 große PE Füllkissen mit PyroBubbles® á 2,1 kg (7,8 Liter) eingelegt. Diese Kissen sind mit dünner, genadelter Polyethylen-(PE)-Folie umgeben, die sich im Brandfall auflöst und damit das Löschmittel freigeben kann. Die Umwelt ist damit optimal vor havarierenden Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus geschützt. Selbst bei einer Kettenreaktion (Thermal Runaway) ist Umgebung zuverlässig abgesichert.
Zertifizierung und Richtlinien
Für die Lagerung von Lithium-Batterien / Lithium-Ionen Akkus existieren bis jetzt noch keine rechtlichen Vorschriften. Durch die Anschaffung dieses Lagersystems sind Sie aber für aufkommende Regelungen optimal gerüstet.
Zukunftsorientiert
Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.
Direktvergleich der Varianten
Storage Box 30 | Storage Box 90 | Storage Box 220 | Storage Box 280 | Storage Box 520 | |
Außenabmessung | 600 x 400 x 750 mm | 805 x 605 x 750 mm | 1216 x 805 x 750 mm | 1216 x 1006 x 750 mm | 1680 x 1480 x 882 mm |
Innenabmessungen | 488 x 334 x 590 mm | 691 x 536 x 595 mm | 1133 x 690 x 595 mm | 1030 x 894 x 598 mm | 1562 x 1362 x 700 mm |
Volumen | 30 l | 90l | 220 l | 280 l | 520 l |
Leergewicht | 78 kg | 131 kg | 217 kg | 251 kg | 568 kg |
Werkstoff | Stahl (verzinkt) | Stahl (verzinkt) | Stahl (verzinkt) | Stahl (verzinkt) | Stahl (verzinkt) |
Füllmaterial | PyroBubbles | PyroBubbles | PyroBubbles | PyroBubbles | PyroBubbles |
Für Sie im Einsatz
Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
max. Netto-Gefahrgutmasse: | ohne Angabe |
Handling des Füllmaterials: | Füllmaterial in Kissen und Schüttung |
Max. Batteriegröße: | 1247 x 1047 x 400 mm |
Leergewicht: | 568 kg |
Materialbezeichnung: | Stahl (verzinkt) |
Rauminhalt: | 520 l |
Verpackungsgruppe: | ohne |
Verpackungsanweisung gemäß ADR: | ohne |
ADR Sondervorschrift: | ohne |
UN Verpackungscode: | ohne |
Anwendungsgebiete: | Prototypen, lose Zellen, Recyclinghöfe |
Außenmaße: | 1680 x 1480 x 882 mm |
Füllmaterial: | PyroBubbles® |
Innenmaße: | 1562 x 1362 x 700 mm |
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:
- Größe der Batterie(n)
- Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
- Leistung
Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.
Mehr dazu in unserem Blogartikel:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.
Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.
Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.
Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.
Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.
Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.
Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.
Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.
Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.
Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.
Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.
Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.
Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung