- Für neuwertige Batterien
- Außenmaße: 2 380 × 1780 × 628 mm
- Max. Batteriegröße: 2 254 × 1 634 × 428 mm
- UN-Zertifiziert
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- Ihr persönlicher Ansprechpartner
- Name: Petra Fürbeck
- E-Mail: info@lion-care.com
- Tel.-Nr.: +49 (0) 7151 - 256 4817
Technische Daten
| Außenmaße (mm) : | 2 380 x 1 780 x 628 |
|---|---|
| Batteriezustand: | Neuwertig |
| Codierung: | 50D |
| Füllmaterial: | Ohne |
| Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
| Innenmaße (mm): | 2 360 x 1 760 x 450 |
| Leergewicht (kg): | 135 |
| Material: | Sperrholz |
| Max. Batteriegröße (mm): | 2 254 x 1 634 x 428 |
| Max. Bruttomasse (kg): | 1 272 |
| Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 904, LP 905 |
| Verpackungsart: | Gefahrgutgroßverpackungen (LP) |
| Verpackungsgruppe: | I |
Produktinformationen „NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E“
Kurzübersicht
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E ist eine UN-konforme Einweg-Großverpackung aus Sperrholz für den Transport großformatiger Lithium-Ionen-Batterien. Sie eignet sich insbesondere für Transportprozesse, bei denen keine Rückführung einer Mehrwegverpackung vorgesehen ist.
In der Grundkonfiguration können die Transportbehälter für entsprechende Lithium-Ionen-Batterien nach LP903 eingesetzt werden. Für beschädigte oder defekte Batterien nach LP904 sowie für Prototypen nach LP905 ist ein zusätzlicher Verpackungsaufbau erforderlich. NEFAB nennt hierfür eine LiB-Brandschutzdecke und eine flüssigkeitsdichte Innenverpackung.
Die Konstruktion aus Sperrholz kombiniert ein vergleichsweise geringes Eigengewicht mit hoher zulässiger Bruttomasse. Die Kisten sind vierseitig unterfahrbar und ermöglichen damit die Handhabung mit geeigneten Flurförderzeugen.
Lieferumfang
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E besteht in der Grundausführung aus der Sperrholzverpackung mit Grundrahmen und Deckel. Die konstruktiv vorgesehenen Befestigungspunkte ermöglichen die Sicherung der Batterie und des Behälters mit geeigneten Zurrgurten.
Bitte beachten Sie: Die für die Ladungssicherung benötigten Zurrgurte sind nicht im Lieferumfang enthalten und können separat bestellt werden. Für Transporte nach LP904 bzw. LP905 sind zusätzliche Innenverpackungs- und Schutzkomponenten erforderlich.
Optionales Zubehör
Abhängig von Batteriezustand und Transportanforderung kann die Grundverpackung unter anderem ergänzt werden durch:
- Geeignete Zurrgurte zur Batterie- und Deckelsicherung
- LiB-Brandschutzdecke
- Flüssigkeitsdichte Innenverpackung / PE-Folie
- Kennzeichnungen und Gefahrgutetiketten
- Individuelles Innenverpackungsset für beschädigte bzw. defekte, nicht kritisch defekte Batterien
Technische Daten
- Außenmaße (L × B × H): 2.380 × 1.780 × 628 mm
- Innenmaße (L × B × H): 2.360 × 1.760 × 450 mm
- Max. Batteriegröße: 2.254 × 1.634 × 428 mm
- Volumen: > 1.000 l
- Leergewicht: ca. 135 kg
- Max. Bruttomasse: 1.272 kg
- Max. Netto-Gefahrgutmasse: 1.137 kg
- Statische Stapellast: 6.900 kg
- Dynamische Stapellast: 3.833 kg
- Ausführung: Einweg-Gefahrgutgroßverpackung
- Material: Sperrholz
- Codierung: 50D
- Verpackungsgruppe: I
- Unterfahrbarkeit: Vierseitig
Sicherheits- und Schutzfunktionen
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E ist als Gefahrgutgroßverpackungen für Lithium-Ionen-Batterien ausgeführt. Im Behälter vorhandene Befestigungspunkte ermöglichen die Sicherung der Batterie mit geeigneten Zurrgurten
Für beschädigte oder defekte Batterien reicht die Grundkonfiguration nicht aus. Bei einem Transport nach LP904 ist die Verpackung um die erforderlichen Schutzkomponenten zu ergänzen. Entsprechende zusätzliche Komponenten sind auch für Prototypentransporte nach LP905 vorgesehen.
Die zulässigen statischen und dynamischen Stapellasten ermöglichen eine auf die jeweilige Variante abgestimmte Stapelung im Lager- und Transportprozess.
Einsatzbereiche
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E eignet sich insbesondere für den einmaligen Versand großformatiger Lithium-Ionen-Batterien, wenn eine Rückführung der Verpackung nicht vorgesehen oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Typische Anwendungen sind:
- Neue und gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien
- Ersatzteil- und After-Sales-Logistik
- End-of-Life-Batterien
- Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling
- Second-Life-Anwendungen
- Defekte, nicht kritisch defekte Batterien mit entsprechendem Innenverpackungsset
- Prototypen mit entsprechendem Verpackungsaufbau
- Automotive- und Batterie-Service
Zulassungen / Normen
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E ist als UN-Gefahrgutgroßverpackungen ausgeführt. Das NEFAB-Standardprogramm für Lithium-Batterien ist für internationale Transportketten ausgelegt und mit ADR, IMDG, RID, UN Recommendations, CFR49 sowie ICAO/IATA kompatibel.
- ADR-Verpackungsanweisungen: LP903, LP904, LP905 – abhängig von Batteriezustand und Verpackungskonfiguration
- Internationale Transportregelwerke: ADR, IMDG, RID, UN Recommendations, CFR49 und ICAO/IATA
Die konkrete Eignung ist vor jedem Gefahrguttransport anhand von Batteriezustand, Abmessungen, Gewicht und den jeweils anzuwendenden Gefahrgutvorschriften zu prüfen.
Hinweise zur Nutzung
Vor dem Einsatz sind die Transportbox und sämtliche Komponenten auf Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren. Die Batterie muss innerhalb des Behälters mit geeigneten Zurrmitteln gegen Verrutschen und andere transportbedingte Bewegungen gesichert werden. Vor dem Transport ist außerdem sicherzustellen, dass der Deckel ordnungsgemäß mit dem Grundrahmen verbunden und gesichert ist.
Beide Varianten sind vierseitig unterfahrbar und können mit geeigneten Flurförderzeugen gehandhabt werden. Die jeweils zulässige Bruttomasse sowie die statischen und dynamischen Stapellasten sind bei Handling, Lagerung und Transport einzuhalten. Es handelt sich um eine Einwegverpackung.
Fazit
Die NEFAB Einweg-Transportkiste 2418E biete eine Einweglösung für den Gefahrguttransport großformatiger Lithium-Ionen-Batterien.
Je nach Verpackungskonfiguration können die Behälter für Transportfälle nach LP903, LP904 und LP905 eingesetzt werden. Für beschädigte oder defekte Batterien sowie Prototypen sind zusätzliche Innenverpackungs- und Schutzkomponenten erforderlich.
Bei Fragen zur passenden Behältergröße, zum erforderlichen Innenverpackungsset oder zur konkreten Transportkonfiguration unterstützt Sie LionCare gerne bei der Auswahl der geeigneten Verpackungslösung.
| Außenmaße (mm) : | 2 380 x 1 780 x 628 |
|---|---|
| Batteriezustand: | Neuwertig |
| Codierung: | 50D |
| Füllmaterial: | Ohne |
| Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
| Innenmaße (mm): | 2 360 x 1 760 x 450 |
| Leergewicht (kg): | 135 |
| Material: | Sperrholz |
| Max. Batteriegröße (mm): | 2 254 x 1 634 x 428 |
| Max. Bruttomasse (kg): | 1 272 |
| Verpackungsanweisung gemäß ADR: | LP 903, LP 904, LP 905 |
| Verpackungsart: | Gefahrgutgroßverpackungen (LP) |
| Verpackungsgruppe: | I |
Downloads
FAQ
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:
- Größe der Batterie(n)
- Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
- Leistung
Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.
Mehr dazu in unserem Blogartikel:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.
Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.
Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.
Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.
Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.
Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.
Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.
Kunststoffbehälter sind leichter und kostengünstiger als Metallbehälter. Sie eignen sich für die Lagerung und den Transport von nicht kritischen Batterien, Prototypen sowie End-of-Life-Batterien.
Metallbehälter sind robuster, langlebiger und bieten einen höheren Schutz bei thermischen Ereignissen. Sie werden insbesondere für kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt.
Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.
Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.
Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.
Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:
- Größe der Batterie(n)
- Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
- Leistung
Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.
Mehr dazu in unserem Blogartikel:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.
Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.
Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.
Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.
Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.
Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung
Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.
Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.
Kunststoffbehälter sind leichter und kostengünstiger als Metallbehälter. Sie eignen sich für die Lagerung und den Transport von nicht kritischen Batterien, Prototypen sowie End-of-Life-Batterien.
Metallbehälter sind robuster, langlebiger und bieten einen höheren Schutz bei thermischen Ereignissen. Sie werden insbesondere für kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt.
Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.
Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.
Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.
Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung