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CRAEMER Palettenbox mit UN-Zulassung Transportbehälter für Lithium-Ionen-Akkus

Technische Daten

Codierung: 4H2, 50H
Geeignet für kritisch defekt?: Nein
Material: Kunststoff

Produktinformationen „CRAEMER Palettenbox mit UN-Zulassung“

Kurzübersicht

Die Craemer Palettenboxen sind speziell entwickelte Großladungsträger aus hochwertigem Polyethylen (PE) für den sicheren Transport, die Lagerung und die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und anderen Gefahrgütern. Sie bieten eine robuste, langlebige und praxisorientierte Lösung für industrielle Anwendungen, bei denen höchste Anforderungen an Sicherheit, Stabilität und Prozessintegration gestellt werden.

Die Behälter zeichnen sich durch eine nahtlose, einteilig gefertigte Konstruktion aus, die eine hohe mechanische Belastbarkeit sowie maximale Dichtheit gewährleistet. Geschlossene, glatte Innenflächen ermöglichen eine einfache Reinigung und verhindern Materialrückstände.

Durch ihre UN-Zertifizierung eignen sich die Systeme für den sicheren Umgang mit Lithium-Batterien im Rahmen der geltenden Vorschriften. Bei der Entsorgung von beschädigten oder defekten Akkus ist jedoch der Einsatz zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Brandschutzdecken, Isolationsmaterial oder spezielle Innenverpackungen erforderlich, die nicht Bestandteil des Lieferumfangs sind und separat bereitgestellt werden müssen.

Lieferumfang

  • Großladungsträger / Palettenbox aus hochwertigem PE
  • Passgenauer Deckel (modellabhängig)
  • Spanngurte zur sicheren Fixierung des Inhalts
  • Integrierte Kufen oder Füße für Stapler- und Fördertechnik
  • Stapelnocken zur sicheren Stapelbarkeit
  • Bedruckungsfelder für Kennzeichnung


Technische Daten

  • Material: Hochwertiges Polyethylen (PE)
  • Bauweise: Einteilig im Spritzgussverfahren gefertigt
  • Temperaturbeständigkeit: ca. -30 °C bis +40 °C (kurzzeitig höher)
  • Bauformen: Euroformat und Industrieformat

Die Konstruktion mit verstärktem Boden und zusätzlichem Rammschutz sorgt für hohe Stabilität im täglichen Logistikbetrieb. 


Einsatzbereich & Anwendung

Craemer Kunststoffbehälter sind vielseitig einsetzbar und eignen sich insbesondere für:

  • Transport, Lagerung von neuwertigen Lithium-Ionen-Batterien
  • Transport, Lagerung und Entsorgung von defekten oder beschädigten Akkus – hierfür ist der Einsatz zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Brandschutzdecken, Isolationsmaterial oder spezielle Verpackungssysteme erforderlich, die nicht im Lieferumfang enthalten sind und separat bereitgestellt werden müssen
  • Industrie- und Produktionslogistik
  • Recycling- und Entsorgungsprozesse
  • Intralogistik und automatisierte Fördertechnik

Durch ihre robuste Bauweise und Normkonformität sind die Behälter optimal für den Einsatz entlang der gesamten logistischen Wertschöpfungskette geeignet und ermöglichen eine wartungsarme Nutzung über lange Lebenszyklen.

 
Zulassungen

  • UN-Zulassung für Gefahrgut (4H2 / 50H – je nach Modell)
  • Geeignet für Lithium-Ionen-Akkus (neuwertig und defekt)
  • Herstellung ist angelehnt an die DIN EN 13626 und DIN EN ISO 12048

 
Sicherheitsmerkmale:

  • Nahtlose, flüssigkeitsdichte Konstruktion
  • Hohe Schlagfestigkeit und chemische Beständigkeit
  • Glatte Innenflächen zur Minimierung von Rückständen
  • Stabiler Boden mit Verstärkungsstruktur
  • Rammschutz gegen Beschädigung durch Stapler
  • Sichere Stapelbarkeit durch integrierte Stapelnocken


Zusammenfassung

Die Craemer Palettenbopxen bieten eine robuste, normgerechte und flexibel konfigurierbare Lösung für den sicheren Umgang mit Lithium-Batterien und anderen Gefahrstoffen. Durch ihre langlebige Bauweise, hohe Tragfähigkeit und vielfältigen Optionen eignen sie sich ideal für industrielle Anwendungen mit höchsten Anforderungen an Sicherheit und Effizienz.

Codierung: 4H2, 50H
Geeignet für kritisch defekt?: Nein
Material: Kunststoff

Downloads

FAQ

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man berücksichtigen muss:

  • Größe der Batterie(n)
  • Zustand (z.B. nicht kritisch, defekt, defekt kritisch oder Prototyp)
  • Leistung

Transportboxen gibt es in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen. Es ist jeweils beim Produkt angegeben, für welche Verpackungsgruppe die Box geeignet ist.

Mehr dazu in unserem Blogartikel:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

Denken Sie auch bei nicht kritischen Batterien daran, diese vor Erschütterungen zu schützen und entsprechend Füllmaterial mitzubestellen, wenn dieses nicht bereits in der Box enthalten ist.

Ja. Sollte eine Batterie einen kritischen Zustand erreichen und einen Brand auslösen, verhindert eine Trennung der Akkus, dass dieser sich ausbreitet und multipliziert.

Grundsätzlich sollte das Dämm-/Schutzmaterial alle Seiten des Behälters auskleiden. Die Batterien werden zwischen einzelnen Schichten gelagert.

Wir haben auch Behälter im Programm, die das Schutzmaterial bereits in der Außenwand integriert haben. Hier ist keine weitere Schutzschicht notwendig.

Die technischen Grundsätze für Lager- und Transportlösungen sind sehr ähnlich. Die Transportboxen werden zusätzlich gemäß ADR umfangreichen Tests (Falltest, Brandtest …) unterzogen, um die Erfüllung der ADR-Regularien zu bestätigen. Die Verpackungsvorschriften sind umfangreich und gesetzlich geregelt.
Vergleichbare Vorschriften zur Lagerung gibt es derzeit noch nicht. Dennoch führen Hersteller von Lagerboxen regelmäßig entsprechende Test durch.
Welcher Behälter der richtige ist, hängt von der Art der zu versendenden oder zu lagernden Batterie und der Größe ab.

Wenn Sie mehr zur Lagerung und zum Transport von Batterien erfahren möchten, finden Sie in unseren Blogartikeln die Antwort: 
https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/transportvorschriften-regeln-und-sicherheitsmassnahmen

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Dem Transport von Batterien liegen die ADR-Regularien zugrunde.

Um einen geeigneten Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien zu finden, sind Anzahl, Größe und Gewicht, Energiedichte und Zustand der Akkus ausschlaggebende Parameter. Die Auswahl ist komplex und sollte durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. In unserem Team haben wir einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Sprechen Sie uns gern an.

Kunststoffbehälter sind günstiger, jedoch nicht so langlebig wie Metallbehälter. Sie eignen sich bspw. für nicht kritische Batterien, defekte Batterien, Prototypen und End-Of-Life Batterien. Sie können sowohl für die Lagerung als auch für den Transport eingesetzt werden.

Metallbehälter werden z.B. benötigt, wenn es sich um kritisch defekte Batterien handelt.

Die genauen Verpackungsvorschriften für diese Fälle finden Sie im ADR oder Sie fragen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Bisher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, was nicht bedeutet, dass man sie ohne geeignete Schutzvorkehrungen lagern sollte.

Am besten ist es, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, welche Maßnahmen er im Schadensfall als geeignet anerkennt.

Zum Beispiel könnte bereits eine geeignete Box als räumliche Trennung anerkannt werden.

Einen groben Überblick erhält man in dieser VDS Publikation des GDV:
https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zu diesem Thema:

https://www.lion-care.com/aktuelles/blog/lithium-ionen-akkus-sicherer-umgang-und-richtige-lagerung

Flyer UN-Boxen DE
pdf
1443kb
30.04.2026
Flyer UN-Boxes EN
pdf
1453kb
30.04.2026