Genius Ladekoffer BSK-1, inkl. Kabeldurchführung
- Max. Batteriegröße: ca. 490 x 290 x 230 mm
- Außenmaße: 600 x 400 x 280 mm
- Inklusive PyroBubbles
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- Ihr persönlicher Ansprechpartner
- Name: Petra Fürbeck
- E-Mail: info@lion-care.com
- Tel.-Nr.: +49 (0) 7151 - 256 4817
Technische Daten
| ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
|---|---|
| Anwendungsgebiete: | E-Bike Akkus, Elektrowerkzeugakkus, Gartengeräteakkus, Modellbauakkus, Prototypen, lose Zellen |
| Außenmaße (mm) : | 600 x 400 x 280 |
| Batteriezustand: | Defekt |
| Codierung: | 4H2 |
| Füllmaterial: | PyroBubbles® |
| Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
| Handling Füllmaterial: | In Kissen |
| Innenmaße (mm): | 510 x 310 x 250 |
| Leergewicht (kg): | 8 |
| Material: | Kunststoff |
| Materialbezeichnung: | Polypropylen (PP) |
| Max. Batteriegröße (mm): | 490 x 290 x 230 |
| Max. Bruttomasse (kg): | 23 |
| Mitgeliefertes Füllmaterial: | PyroBubbles® (Füllkissen) |
| Rauminhalt (l): | 40 |
| Typ: | Ladebox, Lagerbox |
| UN Verpackungscode: | UN 4H2/Y23/S/**/CZ/CIM 3625/GENIUS1 |
| Verpackungsanweisung gemäß ADR: | P 903, P 908, P 909, P 910 |
| Verpackungsart: | Gefahrgutverpackung < 450 Liter oder < 400 kg netto |
| Verpackungsgruppe: | II |
| Volumen (l): | 0 - 84 |
| max. Netto-Gefahrgutmasse (kg): | 6 |
Produktinformationen „Genius Ladekoffer BSK-1, inkl. Kabeldurchführung“
In Gebäuden und Lagerstätten, in denen Lithium-Ionen-Akkus / -Batterien verwahrt werden, kann von havarierenden Zellen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Mitarbeiter und die Betriebs- und Lagertechnik ausgehen. Explosionsartige Brände der Batterien („Thermal Runaway“) sind nur schwer beherrschbar. Der Brandschutzkoffer BSK-1 ist zur sicheren Aufbewahrung von Lithium-Ionen-Akkus sehr gut geeignet. Durch die spezielle und einzigartige Kabeldurchführung können Batterien und Akkus sicher während der Lagerung im Koffer geladen werden. Durch das leichte Gewicht, einer einfachen Handhabung und der robusten Bauweise, ist ein sicherer Einsatz auch in geschlossenen Räumen gewährleistet.
Ebenso kann der Genius Brandschutzkoffer BSK-1 für den UN konformen Transport von Lithium-Ionen-Akkus im Sinne der Verpackungsanweisungen P903, P908, P909 und P910 verwendet werden!
Eigenschaften des Brandschutzkoffers BSK-1
Mit dem Brandschutzkoffer BSK-1 sind Sie auf der sicheren Seite. Der Koffer wurde nach neuster Technologie entwickelt und mit realem Brandtest erfolgreich geprüft. Die enthaltenen PyroBubbles®-Kissen widerstehen deutlich größeren Hitzebelastungen als beispielsweise Steinwolle oder Glasfaserprodukten.
Die völlig wartungsfreien GENIUS PyroBubbles sind als Löschmittel/Brandschutzmittel für Akkus geeignet, was im Falle eines Thermal Runaways ein großer Vorteil ist.
Der Brandschutzkoffer BSK-1 besteht aus Polypropylen (PP) und wird mit PyroBubble®-Kissen geliefert. Die Außenmaße des roten Brandschutzkoffers von GENIUS betragen 60 x 40 x 28 cm (L x B x H) bei einem Leergewicht von 8 kg. Die Innenmaße betragen 51 x 31 x 25 cm (L x B x H), damit verfügt der Spezialkoffer über ein Volumen von 40 Litern. Die maximal empfohlene Gefahrgutgröße beträgt 49 x 29 x 23 cm. Durch den Griff, sowie das sehr geringe Gewicht -– trotz der extrem robusten Außenschale – ist der Brandschutzkoffer einfach zu handhaben.
Der Koffer kann für den innerbetrieblichen Transport genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die maximale Energiedichte aller in der Box zu lagernden Akkus, in Summe 1000 Wh nicht überschreiten sollte.
Vorteile des Ladkoffer inkl. Ladefunktion
Der BSK-1 Brandschutzkoffer wurde nach höchsten Sicherheitsstandards für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Durch die zusätzliche und einzigartige Kabeldurchführung können Akkus im BSK-1 nicht nur aufbewahrt, sondern auch sicher geladen werden.
Die extrem robuste Außenschale in der auffallenden Farbe verfügt über integrierte Druckventile, sowie einen ergonomischen Griff. Der Brandschutzkoffer ist sehr einfach zu handhaben und ist Gefahrstoff frei (nicht gesundheitsgefährdend). Der Spezialkoffer ist auch in geschlossenen Räumen einsetzbar und verfügt über einen speziellen Explosionsschutz im Gehäuse und ist damit auch für starke Power-Tools oder defekte Akkus geeignet.
Der Brandschutzkoffer BSK-1 bietet maximalen Schutz für Mensch und dessen Umgebung. Bei einer Havarie ist sichergestellt, dass keine Flammen und Splitter austreten. Durch die hohe Durchschlagsicherheit ist der Koffer auch für starke Power-Tools oder defekte Akkus geeignet.
Vorteile im Überblick
- Nicht brennbares Innengehäuse
- Sehr geringes Gewicht
- Einfachste Handhabung
- Spezieller Explosionsschutz im Gehäuse integrierte Druckentlüftung
- Gas- und Filtersystem
- In geschlossenen Räumen einsetzbar
- Umweltfreundliches Löschmittel
- Nicht gesundheitsgefährdend Ergonomischer Griff
- Extrem robuste Außenschale Lademöglichkeit im Koffer
- Auffallende Farbe
- Integrierte Kabeldurchführung für den Ladevorgang des Akkus
- Bohrungen für die Anbringung eines Schlosses
Verpackungsgruppen, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für den UN konformen Transport
Lithium-Batterien fallen in die Gefahrgutklasse 9, was bedeutet, dass von den Gütern beim Transport eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei der Beförderung von Lithium-Batterien sind deshalb zahlreiche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten. Der BSK1-Brandschutzkoffer wurde speziell entwickelt, um die entsprechenden Verpackungsanweisungen für den Transport abzubilden!
Akku-Box ist zertifiziert für Verpackungsgruppe II
Der Genius BSK1-Brandschutzkoffer erfüllt die Anforderungen der Verpackungsgruppe II, das bedeutet, dass Stoffe mit mittlerem Gefahrenpotenzial darin befördert werden dürfen. Um diese Klassifizierung zu erreichen, muss die Box bauartgeprüft sein und eine Fallhöhe aus 1,2 m Höhe überstehen.
Für Transporte im Sinne der SV 376 der ADR und der Verpackungsanweisung P 908 geeignet
Alle Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die beschädigt wurden und nicht mehr den anwendbaren Vorschriften gemäß deren Handbuch entsprechen, müssen den Bestimmungen gemäß der Sondervorschrift 376 (SV 376) entsprechen. Dies ist zutreffend zum Beispiel für Zellen die ausgelaufen bzw. entgast sind, äußerliche bzw. mechanische Beschädigungen erlitten haben oder aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden oder aber vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden konnten. Diese Zellen müssen dann gemäß Verpackungsanweisung P 908 verpackt werden. Laut dieser Richtlinie muss beispielsweise sichergestellt sein, dass freiwerdende Elektrolyte aufgesaugt werden und ein nicht elektrisch leitender Wärmedämmstoff muss dafür sorgen, dass die Umgebung vor gefährlicher Wärmeentwicklung geschützt wird.
Für Lagerung, Beförderung und Recycling gemäß der SV 377 der ADR und der Verpackungsanweisung P 909
Die Sondervorschrift SV 377 regelt den Transport von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung befördert werden. Ähnlich wie in Verpackungsanweisung P 908 müssen in P 909 Richtlinien zur Verpackungsgruppe II eingehalten werden. Zusätzlich gelten noch Einschränkungen der Nennenergie und des Gewichts der Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.
Prototypentransporte nach SV 310 der ADR und der Verpackungsanweisung P 910
Die Sondervorschrift SV 310 regelt die Beförderung von Prototypen von Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien. Verpackungsanweisung P 910 stellt dann unter anderem Anforderungen an die Verpackung und die Gefahrgutmasse.
VdS 3103 : 2019-06 (03) - Lithium-Batterien
Bisher existieren keine rechtlichen Vorgaben für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien im öffentlichen Raum.
Die folgende Veröffentlichung bietet Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktions- und Lagerbereichen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus Brandversuchen zum Thema Lagerung und Bereitstellung werden darin beschrieben.
Zukunftsorientiert
Lithium-Ionen-Batterien werden in den kommenden Jahren in allen industriellen Anwendungen nicht mehr wegzudenken sein. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann aber von den Batterien bei der Herstellung, Lagerung und beim Transport ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial ausgehen. Durch Anschaffung dieser Boxen sichern Sie sich von Anfang an gegen größere finanzielle Schäden ab. Internationale Kunden unter anderem aus den Bereichen Automotive und Energieversorgung vertrauen auf diese bewährte Technologie.
Für Sie im Einsatz
Nehmen Sie bei Rückfragen sehr gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
| ADR Sondervorschrift: | SV 310, SV 376, SV 377 |
|---|---|
| Anwendungsgebiete: | E-Bike Akkus, Elektrowerkzeugakkus, Gartengeräteakkus, Modellbauakkus, Prototypen, lose Zellen |
| Außenmaße (mm) : | 600 x 400 x 280 |
| Batteriezustand: | Defekt |
| Codierung: | 4H2 |
| Füllmaterial: | PyroBubbles® |
| Geeignet für kritisch defekt?: | Nein |
| Handling Füllmaterial: | In Kissen |
| Innenmaße (mm): | 510 x 310 x 250 |
| Leergewicht (kg): | 8 |
| Material: | Kunststoff |
| Materialbezeichnung: | Polypropylen (PP) |
| Max. Batteriegröße (mm): | 490 x 290 x 230 |
| Max. Bruttomasse (kg): | 23 |
| Mitgeliefertes Füllmaterial: | PyroBubbles® (Füllkissen) |
| Rauminhalt (l): | 40 |
| Typ: | Ladebox, Lagerbox |
| UN Verpackungscode: | UN 4H2/Y23/S/**/CZ/CIM 3625/GENIUS1 |
| Verpackungsanweisung gemäß ADR: | P 903, P 908, P 909, P 910 |
| Verpackungsart: | Gefahrgutverpackung < 450 Liter oder < 400 kg netto |
| Verpackungsgruppe: | II |
| Volumen (l): | 0 - 84 |
| max. Netto-Gefahrgutmasse (kg): | 6 |