Telefonische Beratung: 07151 - 2564811

  Lithium-Ionen-Akkus sicher transportieren & lagern

  04. - 07.11.: LionCare @ A+A in Düsseldorf

FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um Lagerung und Transport von Akkus / Batterien

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die sichere Lagerung und den Transport von Lithium-Ionen-Akkus. Wir erklären wichtige Vorschriften, geben praktische Tipps und helfen Ihnen, die richtigen Produkte für Ihre Anforderungen zu finden.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter info@lion-care.com.

Luftfrachttransport von Lithium-Ionen-Batterien

Für den Luftfrachttransport einer Lithium-Ionen-Batterie gelten strikte Gefahrgutvorschriften.

Dies sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

  • Kennzeichnung als Gefahrgut (Klasse 9): Batterien mit mehr als 100 Wh sind immer als Gefahrgut der Klasse 9 einzustufen und unterliegen den umfassenden Gefahrgutregelungen des IATA-DGR und ICAO-TI.
  • Zulassung nur als Luftfracht: Akkus über 100 Wh dürfen ausschließlich in Frachtflugzeugen transportiert werden, nicht in Passagiermaschinen. Speditionen übernehmen keinen Gefahrguttransport von Privatpersonen. Daher ist es oftmals ratsam, sich vor Ort einen neuen Akku zu kaufen, wenn man z.B. ins Ausland umzieht und seinen Fahrrad- oder Golftrolleyakku mitnehmen möchten.
  • Ladezustand maximal 30 %: Seit April 2016 dürfen Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) als Einzelbatterie nur noch mit einem Ladezustand von maximal 30 % (State of Charge, SoC) transportiert werden. Ab 2026 wird dies auch für den Transport in Ausrüstungen verpflichtend gefordert.
  • UN-Prüfzusammenfassung (UN38.3-Test): Es muss eine Prüfzusammenfassung vorhanden und auf Nachfrage der gesamten Lieferkette vorlegbar sein. Damit wird bestätigt, dass die Batterie die UN-Transportsicherheitsprüfungen bestanden hat.
  • Verpackungsvorschriften:
    • Vorgaben nach Verpackungsanweisung VA 965 Teil IA (ohne Ausrüstung).
    • Die Verpackung muss UN-zertifiziert, stoßsicher und auslaufsicher sein.
    • Jedes Packstück muss deutlich mit entsprechender Gefahrgut-Kennzeichnung, UN-Nummer (UN 3480 für Einzelbatterien, UN 3481 für in Geräten / mit Geräten verpackte) und ggf. zusätzlichen Labels versehen werden.
  • Begleitdokumente: Ein Gefahrgutbeförderungsdokument mit allen relevanten Informationen (z.B. UN-Nummer, Bezeichnung, Klasse, Verpackungsanweisung, Absender/Empfänger, Ladezustand) muss beiliegen.
  • Mengenbeschränkungen: Für größere Batterien gelten zusätzliche Beschränkungen bei der zulässigen Nettomenge pro Packstück (i.d.R. 35kg pro Paket).
  • Defekte oder beschädigte Akkus: Dürfen überhaupt nicht auf dem Luftweg transportiert werden und müssen gesondert entsorgt werden.
  • Schulungspflicht: Als Versandfirma sind Sie verpflichtet, geschultes Personal für die Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation einzusetzen. Die Schulung (2-tägig) geht mit einer Prüfung einher.

Zusätzliche Hinweise:

  • Viele Express-/Paketdienstleister verweigern den Transport von Batterien dieser Größe oder akzeptieren diesen nur in sehr begrenztem Umfang.
  • Die Einhaltung sowie Nachweispflicht der Ladestatus-Begrenzung kann bereits bei aktuellen Transporten gefordert werden.

Fazit: Sie müssen den Transport über einen erfahrenen Gefahrgutspediteur abwickeln, alle Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten erfüllen, den Ladezustand auf maximal 30 % reduzieren, die UN38.3-Prüfzusammenfassung vorlegen und die Batterie gemäß VA 965 Teil IA verpacken. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, Bußgelder oder Versicherungsverlust.